BWI Ausgabe 04/2024

GARTENBERATUNG VOM VERBAND WOHNEIGENTUM E.V. Wo Bäume sind, ist Leben Bis Ende Februar werden im eigenen Garten oft alte, kranke oder abgestorbene Bäume entfernt, um neue Gartenprojekte umzusetzen oder Platz für Neues zu schaffen. Hier lohnt ein zweiter, prüfender Blick, ob diese Bäume wirklich weichen müssen oder als wertvolle Lebensräume für holzzersetzende Insekten und totholzbewohnende Tiere erhalten bleiben können. Der längere Erhalt von Bäumen ist ein bedeutender Schritt zur Förderung der Artenvielfalt und des natürlichen Gleichgewichts. Viele Bäume, ob lebend oder bereits abgestorben, sind wertvolle Rückzugsorte für heimische Tierarten und bieten speziell abgegrenzte und kleinteilige Mikrohabitaten. So dient Totholz im Baum, in Form von abgestorbenen Ästen und Stämmen oder sich ablösender Rinde, einer Vielzahl von Käferarten als reichhaltiges Nahrungsreservoir und Rückzugsort. Höhlungen durch großflächige Astabbrüche werden von Höhlenbrütern, wie Grünspecht oder Kohlmeise, als Brutstätten genutzt. Der Verlust von Bäumen ist ein Verlust für die Artenvielfalt Die Entfernung eines Baumes kann weitreichende Folgen für die Tierwelt und die ökologische Vielfalt haben, besonders in urbanen Gebieten. Tierarten, die auf diese Bäume angewiesen sind, finden dann keinen alternativen Lebensraum mehr, wandern ab oder sind in Gänze an dieser Stelle nicht mehr nachweisbar. Verschwindet der Habitatbaum, kommt es zu Störungen im Nahrungsnetz, da die Insekten, die hier leben, Vögeln und Fledermäusen als Nahrungsgrundlage dienen. Heimische Baumarten sind schützenswert Viele Insektenarten haben sich im Laufe der Zeit auf unterschiedliche, meist heimische Baumarten spezialisiert. Dazu gehören Obstbäume in allen Variationen, Berg-, Feld- und Spitzahorn, Rot- und Hainbuchen, Stiel- und Traubeneichen, Sommer- und Winterlinde, Schwarzerle und noch viele weitere. Bestehen Bedenken aufgrund von Verkehrssicherungspflichten können gezielte Pflegemaßnahmen den Baum stabilisieren, und somit den langfristigen Erhalt sichern. Besonders erhaltenswerte Bäume Die Entscheidung, einen Baum zu fällen, sollte nicht nur auf ästhetischen oder pragmatischen Überlegungen beruhen. Vor allem alte und heimische Bäume sollten auf ihre Besonderheit als Habitatbaum überprüft werden. Dazu zählen Höhlungen und Löcher, abgestorbene Astbereiche, lose Rindenstücke, Spalten und Risse am Stamm, Moos- und Flechtenbefall sowie Insektentätigkeit mit Bohrlöchern, Ameisengängen oder Nisthöhlen. Je mehr unterschiedliche Strukturen ein Baum aufweist, desto erhaltenswerter ist er in seiner Funktion, ein intaktes Ökosystem zu unterstützen. Gerade in Zeiten der Klimaveränderungen und des Artensterbens ist der Schutz und die Förderung solcher immer seltener werdenden Mikrohabitate eine wesentliche Aufgabe für Städte, Gemeinden und Gartenbesitzer:innen. Angela Maria Rudolf VWE-Landesgartenfachberaterin INFORMATIONEN Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. Königstraße 22, 30175 Hannover Tel. 0511 / 88 20 70 kontakt@meinVWE.de www.meinVWE.de Fotos: Pixabay/Kerstin Riemer ÄNDERUNG DES NIEDERSÄCHSISCHEN NATURSCHUTZGESETZES – AUSWIRKUNGEN AUF DEN PRIVATGARTEN Mit der Änderung des niedersächsischen Naturschutzgesetzes seit 2021 haben sich die Regelungen zum Baumfällen auf Privatgrundstücken geändert. Für bestimmte Baumarten und Größen sind nun strengere Schutzmaßnahmen vorgesehen. Daraus kann sich ein Genehmigungsverfahren ergeben, welches ebenso für flächige Gehölzbestände greifen kann. Ein Antrag bei der jeweiligen Naturschutzbehörde ist zwingend erforderlich. dezember 2024 bis februar 2025 43

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