BWI Ausgabe 04/2024

LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Beginn der Baumfällungen In Hannovers Stadtwäldern und Landschaftsräumen hat Anfang November die Fällsaison begonnen: Bis Ende März 2025 schlägt der städtische Forstbetrieb insgesamt rund 2.000 Festmeter Holz ein. Der jährliche Holzzuwachs beträgt etwa 4.900 Festmeter. „Im Sinne einer nachhaltigen Waldbehandlung wird grundsätzlich weniger Holz entnommen als nachwächst. Die Landeshauptstadt Hannover leistet so einen Beitrag zur Kohlendioxid-Bindung und damit zum Klimaschutz“, so Ulrich Prote, Leiter des städtischen Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün. Das Forstbetriebswerk begrenzt die Einschlagsmenge und -fläche. Der hannoversche Stadtwald ist nach PEFC, Naturland und FSC zertifiziert. VWE-GESCHÄFTSSTELLE ZIEHT UM Neue Adresse an der Podbi Zum 1. Dezember 2024 ist die Landesgeschäftsstelle des Verband Wohneigentum e.V. in neue Räumlichkeiten gezogen. Diese befinden sich in Hannover-Buchholz in der Podbielskistraße 340 – unter Hannoveraner:innen besser als „Podbi“ bekannt. Grund für den Umzug ist der nach zehn Jahren auslaufende Mietvertrag im bisherigen Büro in der Königstraße, wie Geschäftsführer Tibor Herczeg berichtet: „Wir wollten für den Verband und seine Mitglieder einen Mehrwert schaffen. So kam es zur Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben. Das wird maßgeblich die laufenden Kosten senken.“ Die neue, moderne Geschäftsstelle bietet dem Team, den Mitgliedern und Besucher:innen auf rund 240 Quadratmetern ein sehr schönes Ambiente. Sie ist komplett barrierefrei und perfekt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen – die Stadtbahnlinien 3, 7, 9 und 13 fahren quasi bis vor die Tür. Foto: Adobe Stock Foto: Pixabay ÄLTERE MODELLE STILLLEGEN ODER ERSETZEN Frist für Kamine und Öfen endet Die letzte Übergangsfrist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) endet am 31.12.2024. Sie betrifft Kamin- bzw. Holzöfen, die zwischen 1995 und März 2010 in Betrieb genommen wurden. Öfen, die danach installiert wurden, bleiben zugelassen, denn sie halten die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2 ein. Diese Stufe schreibt Abgas-Grenzwerte von 0,04 g/m³ Feinstaub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid vor. Die Grenzwerte sollen die Luftqualität in Wohngebieten zu verbessern und Menschen und Umwelt zu schützen. Werden diese Grenzwerte nicht nachgewiesen, muss die Feuerstätte bis Ende 2024 stillgelegt, ersetzt oder mit einem Partikelfilter bzw. -abscheider nachgerüstet werden. Ältere Geräte genießen in vielen Fällen Bestandsschutz. Alle ab März 2010 installierten Öfen und Kamine halten die Grenzwerte der 2. BImSchV ein. Die Durchforstung konzentriert sich auf dicht bedrängt stehende Eichenbestände. Die Baumart benötigt viel Licht für ihr Wachstum. Um den Konkurrenzdruck zu reduzieren, werden Einzelbäume entnommen. Die neue Geschäftsstelle befindet sich in der Podbielskistraße 340. Foto: VWE 6 Kurz notiert

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