Badumbau: Standards, Anforderungen, Förderkriterien Doch was heißt Barrierefreiheit eigentlich genau? Im Badezimmer wird es besonders deutlich. Gerade hier zeigen sich die Schwächen von konventionellen Grundrissen. Durch enge Zugänge, hohe Duschtassen oder fehlende Haltemöglichkeiten wird der eigene private Raum schnell zur Gefahrenzone – nicht nur für Rollstuhlnutzer:innen oder Menschen mit Pflegebedarf, sondern auch für Familien mit kleinen Kindern oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen. Ein barrierefreies Badezimmer muss keineswegs luxuriös sein, braucht aber durchdachte Lösungen, klare Maße und eine professionelle Umsetzung. Nur so entsteht ein Raum, der sicher und funktional ist und auch in Zukunft nutzbar bleibt. Als verbindlicher Maßstab für den Umbau eines Bades dient die DIN 18040-2. Hier finden sich die Anforderungen an barrierefreies Bauen in Wohnungen klar definiert. Wer eine Förderung – etwa durch die Pflegekasse oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – in Anspruch nehmen möchte, für den sind die Vorgaben der DIN verpflichtend. Dazu gehört zum Beispiel, dass Bewegungsflächen vor WC, Waschplatz oder Dusche ausreichend groß sind, Türen breit genug sind und der Boden rutschhemmend ausgeführt wird. Barrierefreies Wohnen – was hat das mit mir zu tun? Wer jung und mobil ist, verdrängt das Thema gern. Doch mit zunehmendem Alter werden die eigene Wohnsituation und der Wunsch nach fortwährender Lebensqualität immer wichtiger. Sich beizeiten eine barrierefreie Wohnung zu suchen, liegt da nahe, ist aber so gut wie aussichtslos. Lediglich fünf Prozent der Bestandswohnungen in Deutschland sind altersgerecht. Ein Angebot, das angesichts des demografischen Wandels weit hinter dem Bedarf herhinkt. Bereits heute leben hierzulande 22 Millionen Menschen, die 60 Jahre oder älter sind – ein Viertel der Bevölkerung, Tendenz steigend. Fragt man die Politik, so gibt es klare Forderungen: Barrierefreiheit soll Standard bei Neubauten werden. Die bisherige Unverbindlichkeit, etwa in der Musterbauordnung, genügt nicht mehr. So verlangt der Bundesbehindertenbeauftragte nach einer verbindlichen Quote für barrierefreie Wohnungen pro Gebäude und eine konsequente Förderung im sozialen Wohnungsbau. Wohnen ohne Hindernisse, so sein Appell, ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht. Räume sollen für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von sozialem Status, Alter, Mobilität oder Behinderung. Es geht also um mehr als nur um Komfort: Es geht um Teilhabe, Selbstbestimmung und Sicherheit im Alltag. Bäder ohne Barrieren Heute schon für morgen vorsorgen 34 BARRIEREFREIES WOHNEN
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