BWI Ausgabe 04/2025

Versicherungsschutz für Ihre Solaranlage LVM: Wohngebäude- versus Photovoltaik-Versicherung In Zeiten der Energiewende und des wachsenden Umweltbewusstseins setzen immer mehr Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auf erneuerbare Energien: Viele produzieren bereits ihren eigenen Strom – etwa mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach. Doch welcher Versicherungsschutz gilt hier eigentlich? Klar ist: Eine Wohngebäudeversicherung ist für jede Hauseigentümerin und für jeden Hauseigentümer essenziell. Sie schützt das Gebäude vor typischen Risiken wie Brand, Sturm, Leitungswasser und Elementarschäden. „Oft wird jedoch übersehen, dass eine PV-Anlage im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur eingeschränkt abgedeckt ist“, sagt Michael Rafael Sapich, der vier LVMAgenturen in Hannover betreibt. „Eine separate PV-Versicherung weist hingegen eine sogenannte Allgefahren- Deckung auf. Dies bedeutet, dass nahezu alle Risiken, die die PV-Anlage gefährden könnten, abgesichert sind.“ Dazu gehören beispielsweise unvorhergesehene Ereignisse wie Tierbiss, Sabotage, Bedienungsfehler, Feuchtigkeit oder innere Schäden durch Überspannung. Die Wohngebäudeversicherung hingegen bietet in der Regel nur einen eingeschränkten Schutz. Keine jährlichen Beitragsanpassungen Die meisten Versicherungen unterliegen einer jährlichen Beitragsanpassung bzw. Baupreisindexanpassung und steigen regelmäßig im Preis. Eine PV-Versicherung ist von dieser Preisanpassung nicht betroffen: Sie bleibt über die Jahre, die man die Anlage betreibt, stabil und kalkulierbar. Weiterer wichtiger Vorteil: Wenn die PV-Anlage separat versichert ist, wird die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall nicht belastet. „Dies schützt nicht nur Ihre Wohngebäudeversicherung, sondern sorgt auch für eine schnellere und unkomplizierte Regulierung von Schäden an der PV-Anlage“, so Sapich. Die Vorteile der PV-Versicherung  Umfassender Schutz: Sturmschäden bis hin zu Schäden durch höhere Gewalt werden abgedeckt.  Anpassbarkeit: Individuelle Bedürfnisse und die Größe der Anlage können angepasst werden.  Energieertrag absichern: Bei Ausfall der Anlage schützt die Versicherung vor finanziellen Einbußen durch entgangene Einspeisevergütungen. INFORMATION www.lvm-hannover.de Jetzt profitieren! In Zusammenarbeit mit der LVM-Versicherung Michael Rafael Sapich erhalten Sie jetzt als BWI-Leserin und BWI-Leser Sonderkonditionen mit dem Rabattcode „BWI-Solar“. „Der Mindestbeitrag liegt bei 54 Euro netto, 64,26 Euro brutto bis 13 kWp bei einem Massivhaus mit harter Bedachung. Für weitere Anlagen gewähren wir 20 % Sondernachlass und zusätzlich 30 % Schadenfreiheitsrabatt. Durch die langjährige Kooperation mit der Solarservice Norddeutschland GmbH konnten wir schon mehr als 1.000 zufriedene Betreibende von PV-Anlagen in unserer Agentur begeistern.“, sagt der Versicherungsprofi. Eine PV-Anlage ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung zumeinst nur eingeschränkt abgedeckt. Foto: Adobe Stock/Adam winter 2025/26 49

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