BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 5

BWI Oktober 2019 39 BWI im Gespräch Kaminöfen: Hygge-Feeling für‘s Wohnzimmer Kaminöfen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, elf Millio- nen Exemplare gibt es inzwi- schen in Deutschland. Worauf Verbraucher beim Kauf und bei der Nutzung achten sollten, erklärt Stephan Langer, Chef des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhand- werks Niedersachsen. Was gibt es beim Kauf eines Ofens zu bedenken? Wer einen Ofen kauft, sollte sich auf jeden Fall vorher aus- giebig beraten lassen – also beispielsweise von einem Schornsteinfegerkollegen, da- mit man nichts Falsches kauft. Denn Ofen und Schornstein müssen zusammenpassen und sind als Einheit zu betrachten. Der Kollege prüft auch, um was für ein Haus es sich handelt, ob es zum Beispiel gemauert oder ein Fertighaus oder Fachwerk- haus ist. Das Ofenrohr und auch der Ofen müssen bei- spielsweise einen Mindestab- stand zu brennbaren Bauteilen einhalten, sonst kann keine Abnahme erfolgen. Auch die Dunstabzugshaube und andere luftabsaugende Geräte spielen hier eine Rolle: Wenndiese stärker arbeiten als der Ofen, bekommt der Ofen nicht genug Luft, das heißt, er zieht nicht richtigab. Problema- tisch sind auch Abluftwäsche- trockner, die sich in der Woh- nung oder im Haus befinden. Die Angaben auf den Geräten sind häufig verwirrend. Wel- che Ofenleistung ist erforder- lich? Die Leistung des Ofens hängt von der Raumgröße ab. Für große Räume bis 30 Quadrat- meter sollte die Ofenleistung bei sieben bis acht Kilowatt liegen. Dabei gilt folgende Faustregel: Ein KilogrammHolz entspricht 3 bis 3,5 Kilowatt Leistung. Wenn man also einen Sechs-Kilowatt-Ofen kauft, legt man stündlich ca. zwei Kilo- gramm nach. Wer nicht so oft aufstehen möchte und es gern warm hat, sollte einen Ofen mit mehr Leistung kaufen und ggf. die Türen im Haus aufmachen. Das sorgt für eine angenehme Grundwärme im gesamten Haus. Gibt es Qualitätssiegel für Öfen, an denen sich die Ver- braucher orientieren können? Die Deutsche Umwelthilfe macht sich seit Jahren dafür stark, Qualitätsgeräte mit dem Blauen Engel auszuzeichnen. Das Schornsteinfegerhand- werk unterstützt dieses Vorha- ben. Worauf muss man in Bezug auf Emissionen und Feinstaubver- ordnung achten? Verbraucher solltendarauf ach- ten, dass ihr Ofen die zweite Stufe der ersten Bundesimmis- sionsschutzverordnung (1. BimSchV) erfüllt, die seit 2015 ausschließlich zugelassen werden. Ältere Öfen haben übrigens 30 bis 40 mal mehr Feinstaubemissionen als die neuenGeräte! HistorischeÖfen dürfen noch betrieben werden, aber man kann keinen Oldti- mer-Ofen kaufen und dann in einem neuen Haus installieren. 2020 und 2024 stehen wieder zwei große Ofen-Austausch- wellen an, die rund zwei Millio- nen Öfen betreffen. An vielen Häusern sieht man externe Edelstahlkamine.Was gibt es hier zu beachten? Im Umkreis von 15 Metern darf kein zu öffnendes Fenster ober- halb der Schornsteinmündung liegen, danach richtet sich die Höhe des Abzugs. Auch hier ist immer eine Beratung nötig. Ein doppelwandiges Schornstein- rohr kostet je nach Größe des Hauses zwischen 2000 und 4000 Euro. Mein Tipp: Wer neu baut, sollte am besten einen Schornstein mit einplanen. Wie lagert man Holz richtig? Bei der Ofenabnahme ist vom Gesetzgeber eine fachliche Be- ratung vorgeschrieben, die auch die richtige Holzlagerung betrifft. Nur getrocknetes Holz verbrennt emissionsarm und liefert umweltfreundliche Wär- me. Kaminholz muss in Schei- ten abgelagert werden, sonst trocknet es nicht richtig. Hier gilt: Nur in den Ofen, wenn die Restfeuchte geringer als 25 Prozent beträgt. Feuchtes Holz hat einen bis zu 50 Prozent schlechteren Heizwert – wer rechnen kann, weiß, dass es unterm Strich also doppelt so teuer zu verheizen ist. Und am besten keine Plane beim Trock- nen direkt auf die Holzstapel legen! Und noch ein guter Rat zum Schluss: Kaminöfen sind, an- ders als immer behauptet wird, nichts für die Übergangszeit, weil sie deutlich schlechter zu steuern sind als ein Heizkörper. Kaminöfen sollte man befeu- ern, wenn es draußen knackig kalt ist! RK Wer handwerklich geschickt ist, kann den Ofen selbst einbauen. Wichtig ist jedoch, dass die Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornstein- feger erfolgt – das sieht das Baurecht in den einzelnen Bundesländern so vor. Foto: Privat Foto: rk

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