BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 5
BWI Oktober 2019 6 Immobilienmarkt Deutschland Preise steigen, Umsatz sinkt Deutschland ist zum weltweit bedeutendsten Immobilienmarkt hinter den Vereinigten Staaten aufgestiegen und lockt Investoren aus aller Welt an. Zwei von drei Euro, die in der Bundesrepublik derzeit in Immobilien investiert werden, fließen inzwischen von institutionellen Investoren aus anderen Ländern in den hiesigen Markt. Die hohe Nachfrage lässt die Preise weiter steigen. Aber in fast allen Bereichen trifft der Ansturm auf Anlageobjekte auf ein zu knappes Angebot. Folge: Die Umsätze sinken. Das zeigt der aktuelle „Immobilienmarkt Deutschland Trendreport“ für das erste Halbjahr 2019 der Planungs- und Beratungsgesellschaft Arcadis. Die Umsätze im Immobilienmarkt in Deutschland sind im ersten Halbjahr 2019 mit 20,5 Milliarden Euro auf den geringsten Stand der vergangenen fünf Jahre gefallen und liegen rund 24 Prozent unter dem Ergebnis des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Ge- messen am Rekordjahr 2017 ist das Transaktionsvolumen sogar um rund 40 Prozent zurückgegangen. www.arcadis.com Was beim Kauf einer Eigentumswohnung wichtig ist Mehr als die eigenen vier Wände Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt mehr als nur die ei- genen vier Wände. Interessenten sollten sich immer das ganze Haus ansehen, um abzuschätzen, welche Folgekosten möglicher- weiseauf sie zukommen. Denn ihnengehört immer aucheinAnteil am Gemeinschaftseigentum. Bei der Besich- tigung sollte deshalb auch auf dem Grund- stück, in den Flurflächen, beim Dach und an der Außenfassade auf mögliche Baumängel, Defizite und Schäden geachtet werden. Nur so lässt sich unliebsamen Überraschungen vorbeugen. Der Ratgeber der Verbraucher- zentrale„Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ bietet ausführliche Informationen und Checklisten zur Orientierung. Das Buch behandelt zudem weitere wichtige Themen wie Finanzierung, Vertrag, Notartermin, Abnahme sowie Übergabe. Der Ratgeber „Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ hat 192 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro. www.ratgeber-verbraucherzentrale.de Gute Gründe für den Rücktritt vom Immobilienkauf Gekauft wie gesehen? Beim Immobilienerwerb gilt im Allgemeinen die Faustregel „ge- kauft wie gesehen“. Doch es gibt Ausnahmen. Ein starker Schäd- lingsbefall in den Balken eines Hauses kann den Käufer unter Umständen auch dann zum Rücktritt vom Kaufvertrag be- rechtigen, wenn in diesem ein Gewährleistungsausschluss ver- einbart wurde. Dies hat das OLG Braunschweig im November 2018entschieden (Az. 9U51/17). „Seit einem Grundsatzurteil des BGH von 1996 geht die Recht- sprechung davon aus, dass der Verkäufer einer Immobilie ver- pflichtet ist, sämtliche Umstände, die für die Kaufentscheidung eine wichtige Rolle spielen, vollständig wahrheitsgemäß offenzu- legen“, sagt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte von Klitzing. „Die entscheidende Frage ist: Hätte der Käufer seine Entscheidung exakt genauso getroffen, wenn ihm die später entdeckten Um- stände bereits bei Vertragsabschluss bekannt gewesen wären? Lautet die Antwort ,wohl kaum’ oder ,zumindest nicht zum selben Preis’, hat er gute Chancen, nachträglich aus dem Kaufvertrag herauszukommen.“ www.schwaebisch-hall.de Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall
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