BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 5_2021
Oktober/November 2021 7 Foto: Leszek Czerwonka – stock.adobe.com Verband Privater Bauherren (VPB) Checken des Hausdaches zum Herbstbeginn Die nächsten Wochen sollten Hausbesit- zer:innen dazu nutzen, das eigene Haus auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Vor allem demDach sollte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Mancher Dachziegel kann sich ge- lockert haben und könnte bei Stürmen vollends abrutschen. Auch defekte Ziegel müssen ausgetauscht werden, denn schon kleinste Risse machen das Dach auf Dauer undicht. Mit der Kontrolle des Steildachs sollten Eigentümer:innen Fach- leuten beauftragen. Das flache Dach können sie dagegen meist selbst warten: Abläufe und Anschlüsse müssen gereinigt und das Herbstlaub vomDach gekehrt werden. Dabei sollte man auf Beschädigungen achten: Blasen oder Risse an der Abdichtung oder an den Aufkantungen und Kappleisten sollten sich Expert:innen ebenso ansehen wie sich auflösende Nähte. Am besten auch gleich An- und Ab- schlüsse rund umden Kamin und Entlüftungsrohre sowie die Dachflächenfenster prüfen. Nicht vergessen: Regenrinnen und Dachabläufe checken! www.vpb.de Petra Bork / pixelio.de Foto: AGFK, Melanie Thiele Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) Vorsicht vor „verdeckten Bauträgerverträgen“ Der angespannte Immobilienmarkt bringt neuartige Vertragskonstruktionen her- vor, die Verbraucherrechte umgehen, warnt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Aus gutem Grund sind Verbraucher:innen, die mit Hilfe eines so genannten Bau- trägers ihr Eigenheim planen, besonders geschützt. Da sie sowohl Grundstück als auch Haus aus einer Hand erwerben, werden sie durch die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) stärker abgesichert. Nun versucht man diese Schutzmechanismen für Käufer:innen zu umgehen, in dem der einheitliche Bauträgervertrag in zwei Verträge, nämlich den Kaufvertrag über das Grundstück und den Bauvertrag, aufgespaltenwird. Mit diesem „verdeckten Bauträgervertrag“ verlieren Käufer:innen den Schutz der MaBV, die unter anderem regelt, dass Zahlungen erst nach dem lastenfreien Erwerb des Grundstücks und der Bau- genehmigung fällig werden. Zudem fallen Abschlagsforderungen, weil sie nicht an der MaBV ausgerichtet sind, häufig zu hoch aus. Die Umgehung der MaBV kann sogar zur Nichtigkeit beider Verträge führen, was massive Auswirkungen im Falle einer Insolvenz des Bauträgers zur Folge hätte. www.bsb-ev.de „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“ Hannover macht Lust auf Fahrrad Die Landeshauptstadt wurde Ende September erneut als „Fahrradfreund- liche Kommune Niedersachsen“ aus- gezeichnet. Hannover hat diesen Titel erstmalig 2010 verliehen bekommen und möchte das Fahrrad stärker in die Alltagsmobilität der Bürger:innen und eine fahrradfreundliche Verkehrskultur etablieren. Oberbürgermeister Belit Onay: „Mit dem Ziel ‚Klimaneutrales Hannover 2035‘ werden wir weiter in die Förderung einer nachhaltigen Mo- bilität investieren.“ Mit der Umsetzung des Veloroutenkonzeptes und von Radschnellwegen zielen wesentliche Projekte auf den Ausbau einer komfor- tablen, einladenden und sicheren Rad- infrastruktur ab. www.hannover.de Die Radverkehrsplaner Peter Aßmann und Daniel Martin nahmen die Auszeichnung für die LHH entgegen.
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