BWI Ausgabe 05/2023

12 Rubrikenname Jetzt reinhören: der VWE-Podcast „Dein Hausflüsterer“ mit Tibor Herczeg Der Kommentar Endlich geschafft – die GEG-Reform ist beschlossen, was gilt denn nun? Und wer soll das zahlen? Nach monatelangen Diskussionen um die Reform des GEG zur Wärmewende ist nun Ende September die Novelle vom Bundestag beschlossen worden. Was gilt denn nun? Zum einen gibt es zumindest Klarheit bezüglich der Ziele. Bis 2045 können auch alte Heizungen betrieben werden, wenn diese funktionieren und sich reparieren lassen. Vorrangig sind in vielen Kommunen nun Wärmepläne zu erstellen. Da stellt sich die erste Frage. Wer soll das innerhalb der kurzen Fristen machen? In Großstädten sollen sie bis Juni 2026 stehen, in kleineren Städten bis Juni 2028. Der Rest ist außen vor. Die Kommunen selbst können das oft nicht leisten, die Kapazität am Markt ist überschaubar. Ich bin gespannt, wie das bewerkstelligt werden soll, hoffe aber auf das Beste. Nahwärmeversorgung im Fokus Von der Umsetzung ist dann aber noch nicht die Rede. Die ist aber entscheidend für die Wärmewende. Zwar ist Fernwärme kein Allheilmittel, schon gar nicht im ländlichen Raum, wo sie nicht ausgebaut werden kann – wir erinnern uns, dass Niedersachsen ein Flächenland ist. Aber sie ist eine wichtige Komponente in den Städten, wo ihre Umsetzung möglich ist. In allen anderen Bereichen wird die Nahwärmeversorgung interessant. Denken und handeln auf Quartiersebene ist der Weg. Damit würden viele teure Einzelmaßnahmen verhindert werden, die ohnehin nur schwer umsetzbar sind. Deshalb ist für viele die Devise „Abwarten und Tee trinken“ angesagt, denn doppelt und sinnlos investieren kann sich keiner leisten. Getrennte Töpfe Damit kommen wir zu der Frage, wer das alles bezahlen soll. Jetzt könnte man zynisch einfach konstatieren – gute Frage, nächste Frage. Das ist aber keine Lösung. In der Tat stand beim Schreiben dieses Kommentars die Förderung zur Novelle nicht fest. Es waren nur Zahlen im Raum, 30 Prozent hier und weitere 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus da, maximal 70 Prozent der Gesamtkosten. Fakt ist aber, dass etliche Eigentümer:innen von selbstgenutzten, alten Immobilien nicht das Eigenkapital aufbringen können und auch nicht in Zukunft haben werden. Auch die Wohnungswirtschaft ächzt unter der Last. Es gibt Berechnungen vom VDW Nds. / Bremen, dass jährlich um die zwei Milliarden Euro allein in Niedersachsen investiert werden müssten. Bislang schafft man in dem Bereich gerade mal 1,5 Milliarden pro Jahr. Wir als Verband Wohneigentum Niedersachsen fordern eine sinnvolle Förderung beider Sektoren. Und zwar mit getrennten Töpfen. Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch die Eigenheime dürfen nicht allein gelassen werden. Ein Förderdesaster, wie zu Beginn des Jahres, muss vermieden werden. Die privaten Eigentümer:innen müssen sich darauf verlassen können, dass die Förder- mittel nicht innerhalb weniger Stunden oder Tage von der Wohnungswirtschaft abgesogen werden. Bundesbauministerin Geywitz hat zumindest schon für Familien mehr Förderung angekündigt. Wir sind gespannt, was am Ende dabei herauskommt. Auch in Niedersachsen muss sich einiges ändern. Da ist im Bündnis für bezahlbares Wohnen eine Arbeitsgruppe an der Sanierung im Bestand der Eigenheime dran. Hier werden Vorschläge für das Land erarbeitet. Die Förderung ist ein Schwerpunkt dabei. Also ... es gibt nichts Gutes, außer man tut es. In diesem Sinne, ran an die Arbeit und für alle Betroffenen etwas Gutes schaffen! Es gibt nichts Gutes, außer man tut es 12 Rubrikenname in Kommentar fällt manchmal leicht, manchmal schwer – und ist ab und zu auch überflüssig. Die Schwerpunkte der aktuellen Ausgabe sind der Dachbodenausbau, Heizsysteme und Dämmungen. Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen GEG-Reform deshalb interessant, weil mit der Verschiebung der Reform erst im September die Umsetzung geklärt wird. Da spielen die Themen in dieser Ausgabe eine wesentliche Rolle. Zu der Historie könnte ich einen ganzen Schwung an Kommentaren schreiben, aber ich muss mich kurzfassen. Keine voreiligen Maßnahmen Zurzeit gilt aber die Devise „Abwarten und Tee“ trinken. Bis nichts Konkretes beschlossen wurde und auch die neue Förderung nicht geklärt ist, sollte man keine voreiligen Maßnahmen treffen. Zumindest nicht bei Heizungen. Sicher ist eine qualifizierte Energieberatung gerade in diesen Zeiten sinnvoll, erst recht im Bestand und insbesondere bei älteren Gebäuden. Erst auf der Grundlage einer solchen Beratung ist es sinnvoll, Maßnahmen zu planen. Zumal auch die aktuellen und künftigen Förderprogramme stets vor Maßnahmenbeginn beantragt werden müssen. Allerdings wird man sich gerade im unsanierten Bestand mit diesen Themen – Dämmung und Heizung – kurz- oder mittelfristig intensiv beschäftigen müssen. Spätestens, wenn die neue EU-Gebäuderichtlinie, die bislang von allen EU-Institutionen beschlossen wurde und nun mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird, in Kraft tritt. Dann könnten tatsächlich Zwangssanierungen auf einzelne Gebäude zukommen. Sinnvoller Gegenwind Aus dem Bundesbauministerium kommt aber endlich sinnvoller Gegenwind, und nicht nur von dort. Aus Sicht der deutschen Politik sollte eher auf einen Quartiersansatz gesetzt werden. Das halte auch ich für vernünftig und umsetzbar. Denn darum geht es am Ende des Tages, dass alles, was im Elfenbeinturm ausgedacht wird, auch von denen, die es betrifft, umsetzbar ist. Ansonsten droht für die Betroffenen ein Kostenhammer, der kaum oder überhaupt nicht zu bewältigen wäre. Das hilft beim Erreichen der Ziele auch nicht. Spannend wird auch die Entwicklung bei der kommunalen Wärmeplanung: Größere Kommunen sind verpflichtet, bis Ende 2026 eine solche vorzulegen. Was aber passiert im ländlichen Raum? Wird es Anschlusszwänge in den Kommunen geben? Auch hier sind noch einige Fragen offen. Und die Zeit drängt. Verlässlichkeit ist das Gebot der Stunde. Und dann soll noch zum Ende des Jahres die Bauordnung in Niedersachsen geändert werden. Zudem soll es eine Umbauordnung geben. Das bedeutet, dass die Schaffung von Wohnraum in bislang ungenutzten Flächen vereinfacht werden soll und der Bestand aber nicht an die neuen Anforderungen ertüchtigt werden muss. Insbesondere der Ausbau von Dachböden im Bestand soll in den Fokus rücken. Schön wäre es, wenn auch auf alternative Baustoffe, wie zum Beispiel Holz, ein Augenmerk gerichtet wird. Da ist es noch aktuell im Ausbau schwierig. Vielleicht wird wenigstens das, was lange währt, in diesem Fall einfach mal gut. Tibor Herczeg, Geschäftsführer VWE Niedersachsen Abwarten und Tee trinken Foto: Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. Energiesparen Foto: rawpixel / pixelio Foto: Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. Tibor Herczeg Live in der Hannover Lounge am 15., 19. und 20. Oktober um 14 Uhr mit dem Thema „Wärmewende“. Jetzt reinhören: der VWE-Podcast „Dein Hausflüsterer“ mit Tibor Herczeg Der Kommentar Endlich geschafft – die GEG-Reform ist beschlossen, was gilt denn nun? Und wer soll das zahlen? Nach monatelangen Diskussionen um die Reform des GEG zur Wärmewende ist nun Ende September die Novelle vom Bundestag beschlossen worden. Was gilt denn nun? Zum einen gibt es zumindest Klarheit bezüglich der Ziele. Bis 2045 können auch alte Heizungen betrieben werden, wenn diese funktionieren und sich reparieren lassen. Vorrangig sind in vielen Kommunen nun Wärmepläne zu erstellen. Da stellt sich die erste Frage. Wer soll das innerhalb der kurzen Fristen machen? In Großstädten sollen sie bis Juni 2026 stehen, in kleineren Städten bis Juni 2028. Der Rest ist außen vor. Die Kommunen selbst können das oft nicht leisten, die Kapazität am Markt ist überschaubar. Ich bin gespannt, wie das bewerkstelligt werden soll, hoffe aber auf das Beste. Nahwärmeversorgung im Fokus Von der Umsetzung ist dann aber noch nicht die Rede. Die ist aber entscheidend für die Wärmewende. Zwar ist Fernwärme kein Allheilmittel, schon gar nicht im ländlichen Raum, wo sie nicht ausgebaut werden kann – wir erinnern uns, dass Niedersachsen ein Flächenland ist. Aber sie ist eine wichtige Komponente in den Städten, wo ihre Umsetzung möglich ist. In allen anderen Bereichen wird die Nahwärmeversorgung interessant. Denken und handeln auf Quartiersebene ist der Weg. Damit würden viele teure Einzelmaßnahmen verhindert werden, die ohnehin nur schwer umsetzbar sind. Deshalb ist für viele die Devise „Abwarten und Tee trinken“ angesagt, denn doppelt und sinnlos investieren kann sich keiner leisten. Getrennte Töpfe Damit kommen wir zu der Frage, wer das alles bezahlen soll. Jetzt könnte man zynisch einfach konstatieren – gute Frage, nächste Frage. Das ist aber keine Lösung. In der Tat stand beim Schreiben dieses Kommentars die Förderung zur Novelle nicht fest. Es waren nur Zahlen im Raum, 30 Prozent hier und weitere 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus da, maximal 70 Prozent der Gesamtkosten. Fakt ist aber, dass etliche Eigentümer:innen von selbstgenutzten, alten Immobilien nicht das Eigenkapital aufbringen können und auch nicht in Zukunft haben werden. Auch die Wohnungswirtschaft ächzt unter der Last. Es gibt Berechnungen vom VDW Nds. / Bremen, dass jährlich um die zwei Milliarden Euro allein in Niedersachsen investiert werden müssten. Bislang schafft man in dem Bereich gerade mal 1,5 Milliarden pro Jahr. Wir als Verband Wohneigentum Niedersachsen fordern eine sinnvolle Förderung beider Sektoren. Und zwar mit getrennten Töpfen. Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch die Eigenheime dürfen nicht allein gelassen werden. Ein Förderdesaster, wie zu Beginn des Jahres, muss vermieden werden. Die privaten Eigentümer:innen müssen sich darauf verlassen können, dass die Förder- mittel nicht innerhalb weniger Stunden oder Tage von der Wohnungswirtschaft abgesogen werden. Bundesbauministerin Geywitz hat zumindest schon für Familien mehr Förderung angekündigt. Wir sind gespannt, was am Ende dabei herauskommt. Auch in Niedersachsen muss sich einiges ändern. Da ist im Bündnis für bezahlbares Wohnen eine Arbeitsgruppe an der Sanierung im Bestand der Eigenheime dran. Hier werden Vorschläge für das Land erarbeitet. Die Förderung ist ein Schwerpunkt dabei. Also ... es gibt nichts Gutes, außer man tut es. In diesem Sinne, ran an die Arbeit und für alle Betroffenen etwas Gutes schaffen! Es gibt nichts Gutes, außer man tut es 12 Rubrikenname in Kommentar fällt manchmal leicht, manchmal schwer – und ist ab und zu auch überflüssig. Die Schwerpunkte der aktuellen Ausgabe sind der Dachbodenausbau, Heizsysteme und Dämmungen. Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen GEG-Reform deshalb interessant, weil mit der Verschiebung der Reform erst im September die Umsetzung geklärt wird. Da spielen die Themen in dieser Ausgabe eine wesentliche Rolle. Zu der Historie könnte ich einen ganzen Schwung an Kommentaren schreiben, aber ich muss mich kurzfassen. Keine voreiligen Maßnahmen Zurzeit gilt aber die Devise „Abwarten und Tee“ trinken. Bis nichts Konkretes beschlossen wurde und auch die neue Förderung nicht geklärt ist, sollte man keine voreiligen Maßnahmen treffen. Zumindest nicht bei Heizungen. Sicher ist eine qualifizierte Energieberatung gerade in diesen Zeiten sinnvoll, erst recht im Bestand und insbesondere bei älteren Gebäuden. Erst auf der Grundlage einer solchen Beratung ist es sinnvoll, Maßnahmen zu planen. Zumal auch die aktuellen und künftigen Förderprogramme stets vor Maßnahmenbeginn beantragt werden müssen. Allerdings wird man sich gerade im unsanierten Bestand mit diesen Themen – Dämmung und Heizung – kurz- oder mittelfristig intensiv beschäftigen müssen. Spätestens, wenn die neue EU-Gebäuderichtlinie, die bislang von allen EU-Institutionen beschlossen wurde und nun mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird, in Kraft tritt. Dann könnten tatsächlich Zwangssanierungen auf einzelne Gebäude zukommen. Sinnvoller Gegenwind Aus dem Bundesbauministerium kommt aber endlich sinnvoller Gegenwind, und nicht nur von dort. Aus Sicht der deutschen Politik sollte eher auf einen Quartiersansatz gesetzt werden. Das halte auch ich für vernünftig und umsetzbar. Denn darum geht es am Ende des Tages, dass alles, was im Elfenbeinturm ausgedacht wird, auch von denen, die es betrifft, umsetzbar ist. Ansonsten droht für die Betroffenen ein Kostenhammer, der kaum oder überhaupt nicht zu bewältigen wäre. Das hilft beim Erreichen der Ziele auch nicht. Spannend wird auch die Entwicklung bei der kommunalen Wärmeplanung: Größere Kommunen sind verpflichtet, bis Ende 2026 eine solche vorzulegen. Was aber passiert im ländlichen Raum? Wird es Anschlusszwänge in den Kommunen geben? Auch hier sind noch einige Fragen offen. Und die Zeit drängt. Verlässlichkeit ist das Gebot der Stunde. Und dann soll noch zum Ende des Jahres die Bauordnung in Niedersachsen geändert werden. Zudem soll es eine Umbauordnung geben. Das bedeutet, dass die Schaffung von Wohnraum in bislang ungenutzten Flächen vereinfacht werden soll und der Bestand aber nicht an die neuen Anforderungen ertüchtigt werden muss. Insbesondere der Ausbau von Dachböden im Bestand soll in den Fokus rücken. Schön wäre es, wenn auch auf alternative Baustoffe, wie zum Beispiel Holz, ein Augenmerk gerichtet wird. Da ist es noch aktuell im Ausbau schwierig. Vielleicht wird wenigstens das, was lange währt, in diesem Fall einfach mal gut. Tibor Herczeg, Geschäftsführer VWE Niedersachsen Abwarten und Tee trinken Foto: Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. Energiesparen Foto: rawpixel / pixelio Foto: Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. Tibor Herczeg Live in der Hannover Lounge am 15., 19. und 20. Oktober um 14 Uhr mit dem Thema „Wärmewende“. Jetzt reinhören: der VWE-Podcast „Dein Hausflüsterer“ mit Tibor Herczeg Der Kommentar Endlich geschafft – die GEG-Reform ist beschlossen, was gilt denn nun? Und wer soll das zahlen? Nach monatelangen Diskussionen um die Reform des GEG zur Wärmewende ist nun Ende September die Novelle vom Bundestag beschlossen worden. Was gilt denn nun? Zum einen gibt es zumindest Klarheit bezüglich der Ziele. Bis 2045 können auch alte Heizungen betrieben werden, wenn diese funktionieren und sich reparieren lassen. Vorrangig sind in vielen Kommunen nun Wärmepläne zu erstellen. Da stellt sich die erste Frage. Wer soll das innerhalb der kurzen Fristen machen? In Großstädten sollen sie bis Juni 2026 stehen, in kleineren Städten bis Juni 2028. Der Rest ist außen vor. Die Kommunen selbst können das oft nicht leisten, die Kapazität am Markt ist überschaubar. Ich bin gespannt, wie das bewerkstelligt werden soll, hoffe aber auf das Beste. Nahwärmeversorgung im Fokus Von der Umsetzung ist dann aber noch nicht die Rede. Die ist aber entscheidend für die Wärmewende. Zwar ist Fernwärme kein Allheilmittel, schon gar nicht im ländlichen Raum, wo sie nicht ausgebaut werden kann – wir erinnern uns, dass Niedersachsen ein Flächenland ist. Aber sie ist eine wichtige Komponente in den Städten, wo ihre Umsetzung möglich ist. In allen anderen Bereichen wird die Nahwärmeversorgung interessant. Denken und handeln auf Quartiersebene ist der Weg. Damit würden viele teure Einzelmaßnahmen verhindert werden, die ohnehin nur schwer umsetzbar sind. Deshalb ist für viele die Devise „Abwarten und Tee trinken“ angesagt, denn doppelt und sinnlos investieren kann sich keiner leisten. Getrennte Töpfe Damit kommen wir zu der Frage, wer das alles bezahlen soll. Jetzt könnte man zynisch einfach konstatieren – gute Frage, nächste Frage. Das ist aber keine Lösung. In der Tat stand beim Schreiben dieses Kommentars die Förderung zur Novelle nicht fest. Es waren nur Zahlen im Raum, 30 Prozent hier und weitere 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus da, maximal 70 Prozent der Gesamtkosten. Fakt ist aber, dass etliche Eigentümer:innen von selbstgenutzten, alten Immobilien nicht das Eigenkapital aufbringen können und auch nicht in Zukunft haben werden. Auch die Wohnungswirtschaft ächzt unter der Last. Es gibt Berechnungen vom VDW Nds. / Bremen, dass jährlich um die zwei Milliarden Euro allein in Niedersachsen investiert werden müssten. Bislang schafft man in dem Bereich gerade mal 1,5 Milliarden pro Jahr. Wir als Verband Wohneigentum Niedersachsen fordern eine sinnvolle Förderung beider Sektoren. Und zwar mit getrennten Töpfen. Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch die Eigenheime dürfen nicht allein gelassen werden. Ein Förderdesaster, wie zu Beginn des Jahres, muss vermieden werden. Die privaten Eigentümer:innen müssen sich darauf verlassen können, dass die Förder- mittel nicht innerhalb weniger Stunden oder Tage von der Wohnungswirtschaft abgesogen werden. Bundesbauministerin Geywitz hat zumindest schon für Familien mehr Förderung angekündigt. Wir sind gespannt, was am Ende dabei herauskommt. Auch in Niedersachsen muss sich einiges ändern. Da ist im Bündnis für bezahlbares Wohnen eine Arbeitsgruppe an der Sanierung im Bestand der Eigenheime dran. Hier werden Vorschläge für das Land erarbeitet. Die Förderung ist ein Schwerpunkt dabei. Also ... es gibt nichts Gutes, außer man tut es. In diesem Sinne, ran an die Arbeit und für alle Betroffenen etwas Gutes schaffen! Es gibt nichts Gutes, außer man tut es Rubrikenname in Kommentar fällt manchmal leicht, manchmal schwer – und ist ab und zu auch überflüssig. Die Schwerpunkte der aktuellen Ausgabe sind der Dachbodenausbau, Heizsysteme und Dämmungen. Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen GEG-Reform deshalb interessant, weil mit der Verschiebung der Reform erst im September die Umsetzung geklärt wird. Da spielen die Themen in dieser Ausgabe eine wesentliche Rolle. Zu der Historie könnte ich einen ganzen Schwung an Kommentaren schreiben, aber ich muss mich kurzfassen. Keine voreiligen Maßnahmen Zurzeit gilt aber die Devise „Abwarten und Tee“ trinken. Bis nichts Konkretes beschlossen wurde und auch die neue Förderung nicht geklärt ist, sollte man keine voreiligen Maßnahmen treffen. Zumindest nicht bei Heizungen. Sicher ist eine qualifizierte Energieberatung gerade in diesen Zeiten sinnvoll, erst recht im Bestand und insbesondere bei älteren Gebäuden. Erst auf der Grundlage einer solchen Beratung ist es sinnvoll, Maßnahmen zu planen. Zumal auch die aktuellen und künftigen Förderprogramme stets vor Maßnahmenbeginn beantragt werden müssen. Allerdings wird man sich gerade im unsanierten Bestand mit diesen Themen – Dämmung und Heizung – kurz- oder mittelfristig intensiv beschäftigen müssen. Spätestens, wenn die neue EU-Gebäuderichtlinie, die bislang von allen EU-Institutionen beschlossen wurde und nun mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird, in Kraft tritt. Dann könnten tatsächlich Zwangssanierungen auf einzelne Gebäude zukommen. Sinnvoller Gegenwind Aus dem Bundesbauministerium kommt aber endlich sinnvoller Gegenwind, und nicht nur von dort. Aus Sicht der deutschen Politik sollte eher auf einen Quartiersansatz gesetzt werden. Das halte auch ich für vernünftig und umsetzbar. Denn darum geht es am Ende des Tages, dass alles, was im Elfenbeinturm ausgedacht wird, auch von denen, die es betrifft, umsetzbar ist. Ansonsten droht für die Betroffenen ein Kostenhammer, der kaum oder überhaupt nicht zu bewältigen wäre. Das hilft beim Erreichen der Ziele auch nicht. Spannend wird auch die Entwicklung bei der kommunalen Wärmeplanung: Größere Kommunen sind verpflichtet, bis Ende 2026 eine solche vorzulegen. Was aber passiert im ländlichen Raum? Wird es Anschlusszwänge in den Kommunen geben? Auch hier sind noch einige Fragen offen. Und die Zeit drängt. Verlässlichkeit ist das Gebot der Stunde. Und dann soll noch zum Ende des Jahres die Bauordnung in Niedersachsen geändert werden. Zudem soll es eine Umbauordnung geben. Das bedeutet, dass die Schaffung von Wohnraum in bislang ungenutzten Flächen vereinfacht werden soll und der Bestand aber nicht an die neuen Anforderungen ertüchtigt werden muss. Insbesondere der Ausbau von Dachböden im Bestand soll in den Fokus rücken. Schön wäre es, wenn auch auf alternative Baustoffe, wie zum Beispiel Holz, ein Augenmerk gerichtet wird. Da ist es noch aktuell im Ausbau schwierig. Vielleicht wird wenigstens das, was lange währt, in diesem Fall einfach mal gut. Tibor Herczeg, Geschäftsführer VWE Niedersachsen Abwarten und Tee trinken Foto: Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. Energiesparen Foto: rawpixel / pixelio Foto: Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. Tibor Herczeg Live in der Hannover Lounge am 15., 19. und 20. Oktober um 14 Uhr mit dem Thema „Wärmewende“. Immobilien

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