BWI Ausgabe 05/2023

36 Rubrikenname Am 30. September hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gegeben. Das war kein einfacher Weg. In fachlicher Hinsicht schon anspruchsvoll genug, wurde der Prozess auch von unseriös geführten Kampagnen gegen das Gesetz begleitet, was zu einigen Verwirrungen beitrug. Das beginnt schon beim Namen: Ist das nicht das Heizungsgesetz? Nein, ist es nicht! Und auch kein „Heizungshammer“. Zeigt aber gut, wie Populismus wirkt: verzerrend und sinnentstellend. Wenigen dürfte nun klar sein, worum es im GEG eigentlich geht. Minimum 65 Prozent erneuer- bare Energie Im neuen wie auch dem jetzigen GEG sind neben allerlei energiefachlichen Regeln im Wesentlichen die energetischen Mindestansprüche für Neu- und Altbauten festgelegt. Mit der Gebäudehülle bleibt‘s beim Alten. Weitgehend bleiben die Inhalte des jetzigen GEG erhalten, ergänzt um die inzwischen bekannten Punkte, um den Einsatz der erneuerbaren Heizenergie. Für Gebäude wird der zulässige Primärenergiebedarf dadurch deutlich gesenkt, dass erneuerbare Heizungen wie Wärmepumpen oder Pelletkessel bevorzugt werden sollen. Die Nutzung Energieexperte Florian Lörincz über das neue Gebäudeenergiegesetz „Das neue GEG – Worum geht´s hier eigentlich?“ von 65 Prozent erneuerbarer Energie ist für Neubauten in Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben. Im Bestand können fossile Heizungen über lebenserhaltende Maßnahmen auch bis Ende 2044 betrieben werden. Mit Blick auf die letzten Energiepreisentwicklungen ist das aber keine gute Idee, ebenso wenig wie der Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen. Maximale Dämmung ist sinnvoll Eine Dämmung im Altbau würde den Primärenergieverbrauch natürlich auch senken. Tatsächlich bleibt der energetische Standard der Gebäudehülle aber auf dem Stand des bisherigen GEG. Ist hoher Dämmstandard dann sinnvoll? Natürlich! Die Entscheidung, besser zu dämmen als gesetzlich gefordert, ist ja deswegen nicht verboten. Daher wird das gefördert, was die gesetzlichen Mindeststandards übertrifft. Dass die Förderung der Dämmung über 20 Prozent der förderfähigen Kosten vergleichsweise klein erscheint, sollte nicht zur Annahme führen, dass Wärmedämmung unnötig sei. Neben der Verringerung des Energieverbrauchs und dem werterhöhenden Effekt ergeben sich unter anderem eine spürbare Verbesserung der Behaglichkeit sowie eine Reduktion des Schimmelrisikos. Energiesparen Was denn nun zuerst? Dämmung oder Heizungstausch? Darauf gibt es keine einfache Antwort. Wer sofort erneuerbar heizen will, jedoch erst später dämmen kann, könnte die alte Heizung mit einer Wärmepumpe ergänzen. Wird diese auf die kleinere Wärmeleistung dimensioniert, die sich nach einer Dämmung ergibt, ist sie günstiger im Einkauf. Laut GEG muss die Wärmepumpe im Hybridbetrieb 30 Prozent der erforderlichen Wärmeleistung aufbringen. Wenn der Heizungstausch aber noch Zeit braucht, sollte die Dämmmaßnahme fokussiert werden. In gut gedämmten Häusern oder wo nur wenig gedämmt werden kann, sollte die neue Heizung den alten Heizkessel vollwertig ersetzen. Glücklicherweise bestehen immer weniger Vorbehalte daran, dass Wärmepumpen dieser Aufgabe im Bestand nicht nachkommen könnten. Auch wenn besserer Wärmeschutz den Wärmepumpenbetrieb grundsätzlich begünstigt, können Wärmepumpen häufig auch ohne Heizkörpertausch effizient Altbauten beheizen. Fazit: „Schwarz-Weiß-Denken “ ist out Wärmedämmung und Wärmpumpe sind für sich allein schon sinnvoll, in Kombination sind sie optimal. Macrovector / Freepik.com Dipl.-Ing. (FH) Florian Lörincz Berater der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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