BWI Ausgabe 05/2023

40 Rubrikenname Hauseigentümer:innen, die einen Neubau planen oder ihr Haus sanieren, sind dazu verpflichtet, bestimmte energetische Standards einzuhalten. Diese stehen im Gebäudeenergiegesetz, das auch als Heizungsgesetz bezeichnet wird. Es zielt im Kern darauf ab, die angestrebte Klimaneutralität in Deutschland zu erreichen. Im September wurde das neue GEG, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, verabschiedet. „Nach monatelangem Ringen um das Heizungsgesetz (GEG) haben Hausbesitzer:innen endlich mehr Planungssicherheit. Der Herbst steht vor der Tür und die Zeit ist reif, um über eine energieeffiziente und kostensenkende Heizung nachzudenken“, sagt Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. Wer neu bauen will oder das bestehende Haus sanieren möchte, muss die Vorgaben zu erneuerbaren Energien beachten. Wann und zu welchem Anteil diese beim Heizen einbezogen werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. 65 Prozent erneuerbare Energien in Neubauten verpflichtend Diejenigen, die 2024 in einem Neubaugebiet ein Haus bauen, sind laut Heizungsgesetz dazu verpflichtet, 65 Prozent erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung einzubinden. Welche Technologie die Hausbauenden einsetzen, ist ihnen überlassen. Sie können eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Hybridheizung, die erneuerbare Energieträger mit einem Gas- oder Ölkessel kombiniert, einbauen. Auch eine Biomasse-Heizung oder eine Heizung basierend auf Solarthermie ist eine Option, ebenso wie der Anschluss an ein Wärmenetz. Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine sogenannte „H2-Ready“-Gasheizung, also eine Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, zum Einsatz kommen. Schrittweises Vorgehen im Bestand Beim Einbau einer neuen Heizung in ein bestehendes Gebäude gibt es Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Erst wenn konkrete Wärmepläne in einer Stadt oder Gemeinde vorliegen, gilt die 65-Prozent-Vorgabe auch für Bestandsgebäude. In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern soll es bis Mitte 2026 Wärmepläne geben, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028. Für neue Heizungsanlagen, die bei fehlenden Wärme- plänen in Bestandsgebäude eingebaut werden, gilt: Sie müssen ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens „Intelligent heizen“ informiert über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Heizquelle bleibt frei wählbar Wer sich bei einer Sanierung für eine klimaneutrale Heizung entscheidet, wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Übergangsfristen für alte Heizungen Wer eine kaputte Erdgas- oder Ölheizung besitzt, kann sich für eine Übergangslösung entscheiden. In diesem Fall gilt für den Umstieg auf eine Heizung, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird, eine Frist von fünf Jahren. „Ich rate Eigentümer:innen, Kontakt zu den Fachhandwerkern aufzunehmen und sich in Sachen Technik und staatlicher Fördermittel beraten zu lassen. Wer jetzt aktiv wird, kann den Heizungstausch im kommenden Jahr entspannt angehen“, sagt Wischmann. Fördermittel für den Heizungstausch Wer sich bei einer Sanierung für eine klimaneutrale Heizung entscheidet, wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gibt es Zuschüsse in Höhe von 30 bis maximal 70 Prozent. Förderfähig sind alle Heizungen, die die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen, also zum Beispiel Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellenheizung und andere. INFORMATIONEN www.intelligent-heizen.de Foto: Stephanie Hofschläger / pixelio.de Energiesparen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQwNjM=