BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 6_2020
24 Energiesparen T rotz gesetzlicher Vorschrift hat die Hälfte der deutschen Eigen- heimbesitzer ihren Wohnraum nicht ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Dies ergab eine vom Rauchmelder-Hersteller Ei Electronics in Auftrag gegebene repräsentative Studie der Innofact AG in diesem Früh- jahr. Für die Auswertung wurden alle Bundesländer herangezogen, in denen die gesetzliche Mindestanforderung von je einem Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur gilt. Ausgenommen waren Sachsen, Berlin und Branden- burg. Dort ist die Ausstattung von Be- standbauten nicht vorgesehen bzw. die Frist dafür noch nicht abgelaufen. Was die Rauchmelder-Pflicht in den einzel- nen Bundesländern genau vorschreibt, können Eigenheimbesitzer auf www. rauchmelder-sind-pflicht.de nachlesen. Hauseigentümer haben Nachholbedar f beim Brandschutz Zu wenig Rauchmelder in deutschen Eigenheimen Die deutschen Feuerwehren beto- nen seit Jahrendie lebensrettende Funk- tion der Geräte: „Rauchmelder helfen, Feuer rechtzeitig zu entdecken, sich in Sicherheit zubringenunddie Feuerwehr zu rufen. So können Brandopfer verhin- dert werden“, erklärt Hermann Schreck, ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Dass es eine gesetzliche Pflicht zur Ins- tallation von Rauchmeldern gibt, ist 73 Prozent der befragten Eigentümer be- wusst. Stellt sich die Frage, warum so viele ihr Haus trotzdemnicht richtig aus- statten. Einiges deutet darauf hin, dass mangelndes Wissen über die genauen Inhalte der gesetzlichen Vorschrift ein Grund sein könnte. Gilt die Rauchmel- der-Pflicht nur in Mietwohnungen oder auch in selbst genutzten Eigenheimen? Müssen sie nur inNeubauten oder auch inBestandsgebäuden installiertwerden? Unsicherheit durch unterschiedliche Landes bauordnungen Für Eigenheimbesitzer war es in den letzten Jahren nicht einfach, den Über- blick zu behalten. Denn die Rauchmel- der-Pflicht wurde nicht bundesweit einheitlich, sondern über die Landes- bauordnungen zu verschiedenen Zeit- punktenmit verschiedenen Fristen und Geltungsbereichen eingeführt. Kein Wunder, dass hier noch Aufklärungs- bedarf besteht – zumal 27 Prozent glau- ben, dass es überhaupt keine gesetz- liche Vorschrift gibt oder einräumen, sich nicht sicher zu sein. Wer sich informieren will, wie die Rauchmelder-Pflicht im eigenen Bun- desland genau aussieht, findet unter www.rauchmelder-sind-pflicht.de wei- tere Informationen und einen Rauch- melder-Rechner, mit dem sich der eige- ne Bedarf ermitteln lässt. Was den Geltungsbereich betrifft, lässt sich zu- sammenfassen: Egal, ob neu oder alt – die Pflicht gilt für Mietwohnungen und Eigenheime gleichermaßen. Einzige Ausnahme ist Sachsen: Da gilt sie nur für Neubauten und umfangreiche Um- bauten. Und in Berlin und Brandenburg müssen bestehende Gebäude erst bis Ende 2020 ausgestattet sein. In welchen Räumen muss ein Rauchmelder installiert sein? Auch ein weiteres Ergebnis der Studie macht deutlich, dass noch Aufklärungs- bedarf besteht. Zwar haben 84 Prozent der Befragtenmindestens einenRauch- melder angebracht, aber nur in 50 Pro- zent der Haushalte sind die Geräte in allen vorgeschriebenen Räumen instal- liert. Mit 52 Prozent vorschriftsmäßig ausgestatteten Eigenheimen liegt Nie- Foto: realstock/123RF.com/Ei Electronics Fehlende Rauchmelder stellen insbesondere nachts eine große Gefahr dar, da Menschen im Schlaf nichts riechen und sich ein Brand unbemerkt ausbreiten kann.
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