BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 6_2020

Winter 2020/2021 27 D ie Geschichte des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) begann 1976. Die Bundesregierung erließ damals das „Energieeinspargesetz“ (EnEG), um die Abhän- gigkeit von importierten Energieträgern zu reduzieren. Es bildete die Grundlage aller folgenden Gesetze und Verord- nungen zu energetischen Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik: Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV) und Heizanlagenverordnung 1978 (HeizAnlV). Nach mehre- ren Novellierungen wurden diese 2002 in der Energieein- sparverordnung (EnEV) zusammengeführt. Neben weiteren Novellierungen der EnEV folgte 2009 das Erneuerbare Ener- gien Wärmegesetz (EEWärmeG). Am 1. November trat nun das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches die bisherigen Gesetze und Verord- nungen ablöst und künftig alle energetischen Anforderungen an Neubauten und die Modernisierung von Bestandsgebäu- den enthält. Es definiert den gemäß der EU-Verordnung ge- fordertenNiedrigstenergiegebäudestandard und beschreibt die zulässigen Berechnungsmodelle, um den Standard zu ermitteln. Dabei wurden die EnEV-Anforderungen nur un- wesentlich angepasst – eine Verschärfung der bereits gülti- gen Regeln wurde hier weder für Neubauten noch für Be- standsgebäude umgesetzt. Nachrüstverpflichtungen für 30 Jahre alte Heizkessel und die Dämmung der obersten Ge- schossdecke blieben erhalten, wurden aber um ein Verbot von neuen Ölheizungen ab 2026 erweitert. Völlig neu ist die verpflichtende Energieberatung beim Kauf eines Eigenheims oder bei Komplettsanierung, sofern diese kostenlos angeboten wird. Handwerker müssen ihre sanierungswilligen Kunden über diese Verpflichtung in- formieren. Ebenfalls neu ist der imGEG formulierte Quartiersansatz. Jeder Neubau muss den Wärme- und Kältebedarf anteilig durch erneuerbare Energien decken. Innerhalb eines Quar- tieres kann davon abweichend die Anforderung auch ge- meinschaftlich erfüllt werden. Positiv zu bewerten ist, dass die Anrechnung von selbsterzeugtem und genutztem Solar- strommit demGEG rechnerisch stärker berücksichtigt wird. Fazit: Die Geschichte der Gesetze und Verordnungen im Gebäudebereich hinsichtlich energetischer Anforderungen ist 44 Jahre alt. Die Motive haben sich stark verändert, An- forderungen sind stetig angepasst worden. Das neue GEG schafft durch die Zusammenführung verschiedener Geset- zestexte Übersichtlichkeit für Planer und Energieberater – für Bauherren ändert sich nur wenig. Ulrike Neumann-Hollatz INFORMATIONEN Energie-Beratungs-Zentrum Hildesheim GmbH Osterstraße 12 a, 31134 Hildesheim Tel. 05121 / 281910, info@ebz-hildesheim.de www.ebz-hildesheim.de EBZ Hi ldesheim: Energieberatung von den Prof i s Was sich durch das neue GEG jetzt ändert WSchV 1977 WSchV 1984 WSchV 1995 EnEV 2002 EnEV 2004 EnEV 2007 EnEV 2009 EnEV 2014 EnEV Verschärfung (zu 2014) HeizAnlV 1978 HeizAnlV 1982 HeizAnlV 1989 HeizAnlV 1994 HeizAnlV 1998 GEG 01.11.2020 EEWärmeG 2009 EEWärmeG 2011 EEwärmeG 2015 EnEG 1976 EnEG 2005 EnEG 2009 EnEV 2013 1976 2020 Super Preise Super Qualität Super Service Borgemien & Walka GmbH Tel: 05 11 / 3 88 01 47 getifix-hannover@t-online.de 25 Jahre Kellersanierung von Innen Anzeige

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