BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 6_2020

38 Immobilien V iele Menschen träumen von einer Ferienimmobilie in Küs- tennähe oder abgelegen inmit- ten der Natur. Noch zu Beginn dieses Jahres stiegen die Preise auf demMarkt für Ferienimmobilien in Spanien, bis das Land imMärz heftig von der Pandemie getroffen wurde. Nun sind die Folgen auch bei Ferienimmobilien zu spüren: Die Preise sind bereits um bis zu fünf bis sieben Prozent gefallen. In den Re- gionen der Costa del Sol, der Costa de Alicante, den Balearen und den Kana- rischen Inseln spüren Eigentümer teil- weise den Wertverlust. Die Gründe sind der Pandemie ge- schuldet: Einheimische, die eine Immo- bilie in Küstennähe oder Landhäuser geerbt habenunddiesenunschnell über einen Verkauf zu Geld machen wollen, sind keine Seltenheit. Auchdie Angst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes treibt einheimische Eigentümer von Ferien­ immobilienderzeit zumVerkauf, umsich ein finanzielles Polster zu schaffen. Zudem dürfte auch die Anzahl von Personen steigen, die in Spanien ihr Günst iger Zei tpunkt zum Erwerb von Fer ienimmobi l ien in Spanien 7 Tipps für Ihren Platz an der Sonne Homeoffice weit weg von Gebieten betreiben möchten, in denen sich ein Hotel an das nächste reiht. Wer seine Vorstellungen von der Finca in Spanien erfüllen möchte, sollte jedoch einige wichtige Punkte beachten. Denn es lauern nahezu in jeder Phase des Im- mobilienerwerbs Stolpersteine, zum Beispiel beimMaklervertrag, bei Vorver- trägen oder bei dem Immobilienerwerb selbst. Auch das Thema Steuern darf nicht außer Acht gelassen werden. 1. Örtliche Gegebenheiten Die gute Vorbereitung ist das A und O. Sie beginnt mit der konkreten Ortssu- che. Wo soll die Ferienimmobilie erwor- ben werden? Schlägt das Herz für die Nähe zumMeer und zur Küste? Dorf im Grünen? Ein Auge sollte man ebenfalls auf die Verkehrsanbindung und örtliche Infrastruktur haben. 2. Ferienimmobilie als Geldanlage? Wer nicht ständig in seiner Ferien­ immobilie sein kann, sollte auch er­ wägen, diese zeitweilig zu vermieten. Für Nichtansässige fällt dann die spa- nische Einkommensteuer an, die jähr- lich zu erklären ist. Auch für Immobilien- eigentümer in Spanien, die ihre Ferienimmobilie nicht vermieten, ist jährlich eine steuerliche Erklärung ab- zugeben. Ob der Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken möglicher- weise öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, ist von Region zu Re- gion unterschiedlich, kann aber von einemspanischen Rechtsanwalt schnell beantworten werden. 3. Maklerverträge In Spanien gilt: Wer den Makler beauf- tragt, der zahlt diesen auch. DenMakler- lohn kann dieser zwar erst nach Ab- schluss des eigentlichen Hauptvertrags verlangen. Doch reicht gewöhnlich schon das Herstellen des Kontakts zwi- schen dem Verkäufer und dem Käufer als erforderliche Vermittlungsleistung aus. Es ist nicht unüblich, dass Makler vier bis fünf Prozent des Kaufpreises als Entlohnung für ihre Dienste verlangen. Auf keinen Fall darf ein Maklerver- trag auf Spanisch unterschrieben wer- den, wenn der Inhalt nicht komplett verstanden wird. Anwaltlicher Rat ist hier schneller und besser als kostspie- lige Übersetzungen. Foto: Rosel Eckstein / Pixelio.de Foto: Rainer Sturm / Pixelio.de

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQwNjM=