BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 6_2020

Winter 2020/2021 7 Foto: Leszek Czerwonka – stock.adobe.com Verbraucherzentrale Niedersachsen Aus für alte Kaminöfen – Stichtag beachten Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Öfen, die vor 1995 ein- gebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, kom- plett ausgetauscht oder stillgelegt wer- den. Für ältere Anlagen gilt diese Vor- gabe schon länger. Je nach Luftqualität können Gemeinden und Kommunen auch ein generelles Betriebsverbot für Feuerstätten aussprechen. „Wer über eine Neuanschaffung nachdenkt, sollte auf eine gute Energieeffizienz achten“, sagt Ulrike Kupka, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Niedersach- sen. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+, die effi- zientesten Pelletöfen sogar A++. Wer Fragen zum Heizen mit Kaminöfen hat, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale unter Tel. 0800 / 809802400 wenden. www.verbraucherzentrale- energieberatung.de Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 1. November 2020 in Kraft Praxishilfe veröffentlicht Landeshauptstadt Hannover: Infos zu städtischen Förderprogrammen Machen Sie Ihr Haus zukunftsfähig! Die Landeshauptstadt unterstützt Aktivitäten zum Klima- schutz, zur Anpassung an den Klimawandel sowie Altlasten- erkundung und -sanierung durch Information und Beratung, aber auch durch finanzielle Förderung. Haus undGrundeigen- tum gewinnen an Wert, gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Die Informationen der Stadt sind in einem gerade aktualisierten Faltblatt zu- sammengefasst: „Machen Sie Ihr Haus zukunftsfähig“ ist ab sofort kostenlos im Bürgerbüro im Neuen Rathaus, in allen Bürgerämtern, der Bauverwaltung und im Foyer des Fach- bereichs Umwelt und Stadtgrün, Arndtstraße 1, erhältlich. Es kann zudem unter www.hannover.de unter dem Such- begriff „Faltblatt für Hauseigentümer*innen“ heruntergeladen werden. www.hannover-stadt.de FÖRDERMITTEL FÜR KLIMAANPASSUNGSMASSNAHMEN Förderung:Dach-und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung BegrünteGebäudestellennichtnuroptischeinenangenehmen Kontrast zum „städtischenGrau“ dar, sondern sie haben noch vieleweitereVorteile: SiebietenLebensraum für zahlreichePflanzenundTiereund fördern damit dieArtenvielfalt in derStadt, sindeinwichtigerBausteinder städtischenAnpassungsstra- tegie an den Klimawandel,weil sie ihre Umgebung durch VerdunstungkühlenunddasRegenwasser inderDachbegrü- nunggespeichertund zurückgehaltenwird, sodassÜberflu- tungsgefahr beiStarkregenereignissen gemildertwird. Die Begrünung schützt die Gebäudesubstanz vor Umweltein- flüssen, sie „schluckt“ Lärm, indem sie die Schallreflexionmindert und sie verbessert die Luftqualität, da sie Luftverunreinigungen (vor allem Feinstaub)bindetundherausfiltert. Das gemeinsame Förderprogramm von Landeshauptstadt Hannover, BUND und Region Hannover im Rahmen des Projektes „Begrüntes Hannover – Förderprogramm für Gebäudebegrünung und Entsiegelung“ bietet die Möglichkeit eines finanziellen Zuschusses für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungsmaßnahmen sowie einer fachkundigen Beratung und umfangreichen Informationen. DieZuschüsse fürdieFassadenbegrünungbetragenmaximal 500Euro füreinfacheMaßnahmenundbis zu3.500Euro für aufwändige Konstruktionen anwärmegedämmtenWänden. EineDachbegrünungwird jenachGrößemitmaximal10.000 Eurogefördert.Entsiegelungsmaßnahmenkönnenmitbis zu 2.500Euro gefördertwerden. Weitere Informationen sind zufinden unter www.begruenteshannover.de Hinweis: ImRahmendesFörderprogramms„EnergieeffizienteSanie- rung“ der Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) können ab dem1.Juni2014 imZugeeinerWärmedämmungdesDaches die Kosten für eine Dachbegrünungmit in die Summe der förderfähigenKosten eingerechnetwerden. KONTAKT: BUNDRegionHannover Projektbüro Linden Telefon 051170038247 E-Mail: begruenteshannover@nds.bund.net KONTAKT: LandeshauptstadtHannover FachbereichUmwelt undStadtgrün Telefon: 0511 16845070 E-Mail:67.12@hannover-stadt.de WEITERE INFORMATIONEN: https://www.hannover.de Suchwort: vorsorgender Bodenschutz.Hier kann auch der Flyer „Bodenschutz aufBaustellen“ heruntergeladenwerden. ABWASSER–GEBÜHRENSPLITTING Abwassergebühren sparen durchVersickerung von Regenwasser Seit dem 1. Januar 2001 gibt es inHannover eine „gesplittete Abwassergebühr“.EinerseitswirddieSchmutzwassergebührauf derGrundlagedesFrischwasserverbrauchserhoben.Andererseits wird dieNiederschlagswassergebühr festgesetzt, deren Berech- nungaufderBasisderüberbautenundbefestigtenFlächeneines Grundstücks,vondenenNiederschlagswasser indieKanalisation eingeleitetwird,erfolgt.Die jährlicheNiederschlagswassergebühr beträgt derzeit0,68Euro jeQuadratmeter. Das Splitting der Abwassergebühr soll der Versiegelung von Grundstücksflächen entgegenwirken und dazu beitragen, dass Regenwasser durch Versickerung wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird. Mehr Versickerungsfläche auf dem Grundstück, zum Beispiel durch Entsiegelung, oder die Anlage eines Gründaches sind nicht nur Beiträge zum Umweltschutz, sondern dadurchwird auch dieAbwassergebühr gemindert. Bei Versickerungsanlagen reduziert sich die Gebühr um 70 Prozent und bei Gründächern um 50 Prozent. Informationenunter www.stadtentwässerung-hannover.de . KONTAKT: StadtentwässerungHannover Sorststraße16, 30165Hannover ServicetelefonRegenwassergebühr:0511 16847752 Fax:0511 168 47282,E-Mail:68.03@hannover-stadt.de MACHEN SIE IHR HAUS ZUKUNFTSFÄHIG! STÄDTISCHEFÖRDERPROGRAMMEFÜRHAUSEIGENTÜMER*INNEN LANDESHAUPTSTADT HANNOVER BODEN-UNDGRUNDWASSERSCHUTZ FürMaßnahmen imBereichdesBoden-undGrundwasserschutzes stehenderzeitkeineFördermittelderLandeshauptstadtHannover zur Verfügung. Dennoch: Boden- und Grundwasserschutz lohnt sich! Prüfung der Boden-undGrundwassersituation vor BaubeginnbeugtÜberraschungen vor WenndasGrundstückaußerhalbeinesqualifiziertenBebauungs- plans liegt, sollte vor Erwerb des Grundstücks bei der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover geklärtwerden, ob für diesesGrundstückHinweise aufAltlasten oderAltlastenver- dachtsflächen vorliegen (Kontakt s.u.). Hinweis:Dies ist in derRegelgebührenpflichtig. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben lohnt es sich für den*dieBauherr*in vorzusorgenunddenBoden vorBeeinträch- tigungen zu schützen. So können Folgekosten für dasWieder- aufbereiten des Bodens ebenso vermiedenwerdenwie etwaige Nutzungseinschränkungen,zumBeispielbeiVerschmutzungoder Verdichtung. KONTAKT: RegionHannover FachbereichUmwelt Telefon051161622641 E-Mail:Bodenschutz@region-hannover.de AußerdemkannderBereichUmweltschutzderLandeshauptstadt HannoverAuskunftgeben,obeineNiederschlagswasserversicke- rung auf demGrundstück grundsätzlichmöglich ist, inwelcher TiefedasGrundwasseranzutreffen istoderobdasGrundstück in einemÜberschwemmungsgebiet liegt.Diese Informationenund daseventuelleErgreifenpassenderMaßnahmenkönnendazubei- tragen,denWertdesGrundstücksnachhaltigzusichern.Mögliche Spätschäden am Gebäude durch Nässe,weil Regenwasser auf Grund eines verdichteten Bodens nicht versickern kann, können sovermiedenwerden.AuchderGartenbleibtnach längerenRe- genperioden nutzbar. Seit dem 1. November 2020 ist das Ge- bäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt die bisherigen Regelungen aus demEnergieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wär- megesetz (EEWärmeG) zusammen. Eine von der HEA-Fachgemeinschaft erarbeitete, 40-seitige Anwendungs- hilfe veranschaulicht die neuen Rege- lungen anhand von Praxis- und Berech- nungsbeispielen und kann ab sofort im HEA-Shop bestellt werden. Beispielrechnungen unterschied­ licher Anlagen- und Energieträgerkom- binationen zeigen die Wirkung der Neuregelungen auf ein typisches Neu- bau-Einfamilienhaus mit 150m² Wohn- fläche. www.hea.de Foto: HEA Foto: Martina Lorek

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