BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 6_2021

Dezember 2021/Januar 2022 15 Gesellschaft zur Bildung und Forschung im Schornsteinfegerhandwerk mbH Schützen Sie aktiv sich und ihre Familie Den Ernstfall kann man nicht proben Immer noch stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch bei einem Brand, in den meisten Fällen an einer Rauchvergiftung in seinem Zuhause. Dabei werden zwei Drittel aller Brandopfer nachts im Schlaf überrascht. Ein Rauchwarnmelder ist der beste Lebensretter bei Bränden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Durch den lauten Alarm bei Brandgefahr gibt er Ihnen und Ihrer Familie den nötigen Vorsprung um sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Jedoch müssen Sie sich auf die Funktion und Wirksamkeit Ihrer Rauchwarnmelder verlassen können. Ein funktionierender Rauchmelder nützt nur dann, wenn er richtig montiert und auch gewartet wird. Informieren Sie sich unter: Telefon 0511-77036-77 Ein Unternehmen des niedersächsischen Schornsteinfegerhandwerks www.gbfs-mbh.de | info@gbfs-mbh.de Ene rge t i sche San i e r ung Rauchwarnmelder retten Leben Unsere Rauchwarnmelder sind zertifiziert mit dem „Q“, dem unabhängigen Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen Nehmen Sie Ihre Pflicht Ernst! Rauchwarnmelder sind seit Ende 2015 in allen Wohnungen und Häusern vorgeschrieben. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. 13% 45% 16% 26% sind optimal mit Rauchwarnmeldern geschützt* erfüllen lediglich den Mindestschutz* sind falsch installiert und daher nutzlos* sind komplett ohne Rauchwarnmelder* * der Haushalte in Niedersachsen, nach einer Felderhebung 2020 des Landesinnungsverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen. VERKAUF ze r t i f i z i e r t e r Rauchwa r nme l de r MONTAGE gemäß Landes - bauordnung WARTUNG i n rege lmäß i gen Abs t änden G c t In Niedersachsen sind nur 13 Prozent aller Haushalte optimal mit Rauchmeldern geschützt, 45 Prozent erfüllen lediglich den Mindestschutz. Weitere 16 Prozent haben die Rauchwarnmelder falsch installiert und wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Besonders alarmierend: 26 Prozent der Haushalte in Niedersachsen sind komplett ohne Rauchwarnmelder. Das hat jetzt die Auswertung einer im Jahr 2020 durchgeführten Felderhebung des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Niedersachsen ergeben. Rund 70 Prozent der über 5300 Befragten sind Eigentümer:innen, knapp 80 Prozent leben in einem Ein- oder Zweifamilienhaus. „Nach fast sechs Jahren gesetzlicher Pflicht sind Schornsteinfeger informieren Rauchwarnmelder retten Leben diese Zahlen wirklich erschreckend. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, meint Andreas Walburg vom Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Niedersachsen. Er appelliert an alle Eigentümer:innen im Land, die geltende Rauchmelderpflicht so schnell wie möglich umzusetzen und ihre Wohngebäude optimal auszustatten. Walburg: „Rauchmelder sind Lebensretter – vor allem nachts. Deshalb sollten auch Haus- und Wohnungsbesitzer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, ihre Pflicht ernst nehmen und Rauchmelder installieren.“ www.rauchmelder-lebensretter.de/ installation-und-wartung/ Gesetzgebung in Niedersachsen gemäß § 44 der Landesbauordnung In Neu- und Umbauten müssen seit dem 4. April 2012 Rauchmelder eingebaut werden. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch 2015. Seit 1. Januar 2016 sind in allen Wohngebäuden Rauchmelder vorgeschrieben. Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

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