BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 6_2021

24 Immobilien Der BWI -Rechtst ipp Wohnungseinbruch: Was zu tun ist G & M I m m o b i l i e n Ihr Ansprechpartner: Stefan Müller Immobilienmakler Dipl.-Ing. (Architektur) Sachverständiger für das Bauwesen Rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!  0 51 39 / 97 20 40 4 Info@gmi.de www.gmi.de  Vermarktung Ihrer Immobilie  Marktwertgutachten  Energieausweis  Aufmaß Ihrer Immobilie  Grundriss-Erstellung  Wohnflächenberechnung  Immobilienkaufberatung ...und vieles mehr... Anzeige Für viele ein Albtraum, für manche nur ein Fall für die Versicherung. Schon auf demWeg zumHaus oder der Wohnung wird man das Gefühl nicht los, dass irgendwas nicht stimmt. Und dann steht man mitten im Desaster: Fenster eingeschlagen, Tür aufgebrochen, in der Wohnung das reinste Chaos. Ein Einbruch. Nun gilt es, Ruhe zu bewahren. Leichter gesagt als getan. Wenn man sich noch außerhalb der Wohnung befindet und sieht, dass sich Einbruchspuren an der Tür befinden, sollte man die Wohnung nicht betreten, sondern unverzüglich die Polizei anrufen. Die Polizei stellt die Umstände des Einbruchs fest, sichert Spuren und nimmt förmlich die Strafanzeige und die Ermittlungen auf. Dann sollte unverzüglich auch die Hausratversicherung kontaktiert werden. In der Regel übernimmt die Versicherung die Bearbeitung des Falls nur, wenn der Schadensfall per Strafanzeige polizeilich aufgenommen wurde. Das große Aufräumen Nachvollziehbar will man so schnell wie möglich die Spuren des Einbruchs beseitigen. Aber die Beseitigung sowohl der Schäden an Fenster oder Türen, die durch die Einbrecher in Mitleidenschaft gezogen wurden, als auch der Unordnung in der Wohnung muss warten. Die Polizei muss zunächst alle Spuren festgestellt und dokumentiert haben. Auch der Gutachter der Versicherung will vor Eintritt in die Schadenregulierung einen Blick auf das Geschehene werfen. Natürlich kann und muss eine eingeworfene Scheibe oder eine durch den Einbruch nicht mehr schließfähige Tür unverzüglich repariert werden. Die Kosten der sofortigen Notreparatur werden von der Versicherung ebenfalls übernommen. Eine vorherige Absprache mit der Versicherung ist aber unbedingt anzuraten. Telefonische Vereinbarungen sollten per E-Mail gegenüber der Versicherung aber kurz zusammengefasst werden, um später Missverständnisse zu vermeiden. Um die materiellen Schäden des Einbruchs von der Versicherung erstattet zu bekommen, ist eine Stehlgutliste anzufertigen. Dabei hilft, bereits bei der Anschaffung vonWertgegenständen diese zu fotografieren und die Kaufbelege aufzubewahren. Fotos der Wohnung vor dem Einbruch helfen ebenfalls. Denn die Versicherung zahlt die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung. Umhier Streit zu vermeiden und Beweise vorlegen zu können, sind diese Dokumentationen hilfreich. Bemühen Sie sich, die Liste vollständig zu erstellen. Im Nachhinein hinzugefügte Wertgegenstände können eine falsche Annahme wecken. Einbruch in Mietwohnungen Vermieter:innen sind gut beraten, wenn sie über die Wohngebäudeversicherung auch Schäden am Gebäude versichern, die durch Einbrüche entstehen. Zwar kommt die Hausratversicherung für die Regulierung aller Schäden, die mit dem Hausrat in direkter Verbindung stehen, auf. Dazu gehören auch vomEinbrecher verursachte Schäden an Türen und Fenstern. Allerdings sindMieter:innen nicht verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Für diesen Fall kommt dann die Wohngebäudeversicherung des/der Vermietenden für die Schäden, die beim Einbruch an Fenstern und Türen entstehen, auf. Andreas Tietgen Rechtsanwalt, Fachbuchautor und Verbandsjurist BfI www.anwalt-hannover.eu

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