Dezember 2021/Januar 2022 27 Das Jahresendenaht undmit ihm die Frist, umfür die private Vorsorge diemaximale Förderung vom Staat zu kassieren. Millionen Deutsche lassen sich jedes Jahr aufs Neue staatliche Zuschüsse teilweise oder sogar ganz entgehen. Aber: Noch bleibt genug Zeit, um Förderungen zu beantragen und von den staatlichen Zulagen zu profitieren. Welche Prämien es gibt undwas zu tun ist, weiß Ralf Oberländer von SchwäbischHall. Mit derWohnungsbauprämie (WoP), der Arbeitnehmersparzulage sowie mit der Eigenheimrente können Arbeitnehmer:innen dreifach profitieren – siemüssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. 70 Euro extra dank Wohnungsbauprämie Wer regelmäßig in seinen Bausparvertrag einzahlt, erhält vomStaat dieWohnungsbauprämie in Höhe von zehn Prozent der investierten Summe, maximal 70 Euro pro Person und Jahr. Allerdings muss das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke, also den Bau, So nehmen Sparer : innen al le staat l i chen Zulagen mi t ins neue Jahr Endspurt für staatliche Prämien den Kauf oder die Sanierung von Immobilien eingesetzt werden. Die Einkommensgrenze, bis zu der die WoP ausgezahlt wird, liegt bei Alleinstehenden bei einem Bruttoeinkommen von 43.500 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann sogar bis zu 107.000 Euro im Jahr verdienen. Gut zu wissen: Eine rückwirkende Beantragung für die letzten zwei Jahre ist möglich. Das bedeutet, Sparer:innen können die Prämie für 2019 bis zum 31. Dezember 2021 noch beantragen. Mit der Eigenheimrente 175 Euro einstreichen Die höchstmögliche Fördersumme erhält, wer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspf lichtigen Vorjahreseinkommens in einem Eigenheimrenten- alias Wohn-Riester-Vertrag anlegt. Das sind mindestens 60 Euro und maximal 2100 Euro. Eine vierköpfige Familie kann durch Grund- und Kinderzulage Zuschüsse in Höhe von bis zu 950 Euro im Jahr erhalten. Hinzu kommen Steuervorteile. Außerdem: Berufseinsteiger:innen unter 25 erhalten bei Abschluss eines Bausparvertrags einen Einmal-Bonus von 200 Euro. Die Beantragung der Zulagen ist ebenso bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Förderung für Arbeitnehmer:innen oft ungenutzt Viele Arbeitgeber:innen zahlen ihren Angestellten zusätzlich zumGehalt vermögenswirksame Leistungen, zum Beispiel auf einen Bauspar- oder Fondsvertrag. Je nach Branche sind das bis zu 40 Euro pro Monat. Viele Beschäftigte verzichten darauf und lassen sich so bares Geld entgehen. Denn: Der Staat belohnt diese Anlage zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Bei bis zu 470 Euro Sparleistung bekommen Sparer:innen so 43 Euro extra im Jahr. Aber auch für die ASZ gelten Einkommensgrenzen. Eine Familiemit zwei Kindern bekommt die Prämie bis zu einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von 65.800 Euro. Wer versäumt hat, die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen, kann diese rückwirkend bis zu vier Jahre anfordern, wenn er die Sparleistung erbracht hat. Volle Zulagen für neu abgeschlossene Verträge Für Kurzentschlossene hat Ralf Oberländer einen weiteren Anlage-Tipp: „Wer jetzt noch die volle staatliche Förderung für 2021 beziehen will, kann bis zum 31. Dezember einen Bausparvertrag abschließen, den erforderlichen Eigenbeitrag einzahlen und so die vollen Zuschüsse für dieses Jahr in das nächste Jahr mitnehmen.“ www.schwaebisch-hall.de Die Unterschrift zählt – bis zum 31. Dezember können Sparer:innen noch die vollen staatlichen Zulagen beantragen. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall
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