BWI Ausgabe Nr. 6 | Dezember 2023 | Januar 2024

24 Rechtstipp Schon auf dem Weg zum Haus oder der Wohnung wird man das Gefühl nicht los, dass etwas nicht stimmt. Und dann steht man mittendrin: Fenster und Türen aufgebrochen, in der Wohnung das reinste Chaos. Ein Einbruch. Nun gilt es, Ruhe zu bewahren. Leichter gesagt als getan.. Wenn man sich noch außerhalb der Wohnung befindet und sieht, dass sich Einbruchspuren an der Tür befinden, sollte man die Wohnung nicht betreten, sondern unverzüglich die Polizei anrufen. Die Polizei stellt die Umstände des Einbruchs fest, sichert Spuren und nimmt förmlich die Strafanzeige und die Ermittlungen auf. Dann sollte man unverzüglich auch die Hausratversicherung kontaktieren. In der Regel übernimmt die Versicherung die Bearbeitung des Falls nur, wenn der Schadensfall per Strafanzeige polizeilich aufgenommen wurde. Das große Aufräumen Nachvollziehbar will man so schnell wie möglich die Spuren des Einbruchs beseitigen. Aber die Beseitigung sowohl der Beschädigungen an Fenstern oder Türen, die durch den Einbruch in Mitleidenschaft gezogen wurden, als auch der Unordnung in der Wohnung muss warten. Die Polizei muss zunächst alle Spuren festgestellt und dokumentiert haben. Auch der Gutachter der Versicherung will vor Eintritt in die Schadenregulierung einen Blick auf das Geschehene werfen. Natürlich kann und muss eine eingeworfene Scheibe oder eine durch den Einbruch nicht mehr schließfähige Tür unverzüglich repariert werden. Die Kosten der Notreparatur werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit der Versicherung ist aber unbedingt anzuraten. Telefonische Vereinbarungen sollten per E-Mail gegenüber der Versicherung aber kurz zusammengefasst werden, um später Missverständnisse zu vermeiden. Die Schadenregulierung Um die materiellen Schäden des Einbruchs von der Versicherung erstattet zu bekommen, ist eine Stehlgutliste anzufertigen. Dabei hilft, bereits bei der Anschaffung von Wertgegenständen diese zu fotografieren und die Kaufbelege aufzubewahren. Fotos der Wohnung vor dem Einbruch helfen ebenfalls. Denn die Versicherung zahlt die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung. Um hier Streit zu vermeiden und Beweise vorlegen zu können, sind diese Dokumentationen hilfreich. Bemühen Sie sich, die Liste vollständig zu erstellen und laufend zu aktualisieren. Im Nachhinein hinzugefügte Wertgegenstände können die Annahme wecken, dass hier zusätzlich abkassiert werden soll. Einbruch in Mietwohnungen Vermieter:innen sind gut beraten, wenn sie über die Wohngebäudeversicherung auch Schäden am Gebäude versichern, die durch Einbrüche entstehen. Sie benötigen daher eine Gebäudeversicherung mit Deckungsschutz für Einbruchschäden. Im Einzelfall und je nach Versicherungsumfang können aber auch vom Einbrecher verursachte Schäden an Türen, Fenstern oder mitgemieteten Einbauschränken von der Hausratversicherung der Mieter:innen abgedeckt sein. Die Gebäudeversicherung der Vermieter:innen zahlt die Einbruchsschäden an einzelnen Wohnungen, nicht jedoch den gestohlenen oder zerstörten Hausrat, auch nicht, wenn die Mieter:innen keine Hausratversicherung hat ist, denn Mieter:innen sind nicht verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Andreas Tietgen INFORMATIONEN Andreas Tietgen, Rechtsanwalt Lister Meile 26, 30161 Hannover Tel. 0511 / 53 40 0 451 Mobil 0172 / 184 51 49 tietgen@anwalt-hannover.eu www.anwalt-hannover.eu DER BWI-RECHTSTIPP Was bei Einbruch zu tun ist Foto: privat Fotos: Buderus Foto: AdobeStock C M Y CM MY CY CMY K

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