ZeltNews 01 - 2022

11 Industrieverband Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e.V. Heinrichstraße 79 · D-36037 Fulda Tel. 0661 90 19 60 11 · info@itrs-ev.com Werden Sie jetzt Mitglied im ITRS, Fachausschuss Zeltvermieter! www.itrs-ev.com Ihre Vorteile auf einen Blick Wissenstransfer/ Erfahrungsaustausch Interessenvertretung gegenüber Politik/Behörden Partnerschaftliches Netzwerken Versicherungen über berufsspezifischen Rahmenvertrag die durch die verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen verursacht werden können. Auch muss sie zwingend sämtliche Tätigkeitsorte vom Büro über das Lager bis zur Event-Baustelle miteinschließen. Im Schriftstück ist sowohl die Gefährdung selbst zu beurteilen als auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aufzuzeigen. »Es gibt Gefährdungen durch körperliche Belastungen wie beispielsweise häufiges Tragen von Lasten oder Arbeiten über Kopf. Zudem gibt es mechanische Gefährdungen durch Hindernisse im Weg und durch den Umgang mit Maschinen«, erklärt ZeltNews-Herausgeber Thomas Helmer, der auch als Geschäftsführer der Helmer GmbH in Aligse tätig ist. »Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind ebenfalls die PSA oder Hilfsmittel wie Gurte, Krane oder elektrische Geräte mindestens jährlich zu überprüfen.« Regelmäßige Unterweisung Wichtig ist auch, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. »Fehlen wichtige Details, so muss man spätestens beim Besuch der Berufsgenossenschaft nacharbeiten«, sagt Fred Westermann. Sein Kollege Thomas Helmer schätzt, dass nur ein Bruchteil der Zeltverleiher diesen Auflagen tatsächlich nachkommen. Ein weiteres, wichtiges Schriftstück ist der ausgefüllte Fahrauftrag: Soll ein Mitarbeiter einen Gabelstapler, einen Lkw oder ein sonstiges Fahrzeug des Unternehmens fahren, muss der Arbeitgeber ihn dazu zwingend schriftlich beauftragen, und dieser Fahrauftrag ist im Falle vorzulegen. Zudem stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihr Team regelmäßig, das heißt mindestens einmal im Jahr, über Gefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen aufzuklären. Je nach Betriebsgröße müssen Branchenunternehmen mindestens einen der Kollegen als Ersthelfer ausbilden lassen, sodass im Falle des Falles sofort erste lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden können. Diese und viele weitere Schulungen bieten die Berufsgenossenschaften übrigens kostenfrei an! Zweigleisiger Arbeitsschutz  Betriebe müssen ihre Beschäftigten schützen – Angestellte ebenso wie Auszubildende oder freie Mitarbeiter. Diese Verpflichtung beruht zum einen auf dem Arbeitsschutzgesetz, zum anderen auf den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.  Im Falle eines Unfalls schaltet sich die BG direkt ein und verbindet das gern mit einer Betriebsbegehung. Hat die BG dann etwas zu beanstanden, muss das Unternehmen dann schnellstmöglich nacharbeiten und die Ergebnisse fristgerecht vorlegen. Unfälle lassen sich niemals komplett vermeiden, deshalb gilt Vorsorge ist besser als Nachsorge. Gurte und andere Hilsmittel müssen einmal jährlich überprüft werden. Fotos: Helmer

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