ZeltNews 01 - 2023

17 Andreas Tietgen Rechtsanwalt Lister Meile 26 – 30161 Hannover Tel. 0511.53 400 451 – Mobil 0172.184 51 49 tietgen@anwalt-hannover.eu www.anwalt-hannover.eu Der ZeltNews-Rechtstipp zum Thema Unternehmensnachfolge Vorbereitung ist alles Viele inhabergeführte Betriebe, sei es im Handwerk, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe, stehen vor dem immer gleichen Problem: Wenn die Führung des Betriebs seit Jahrzehnten in einer Hand liegt und man 60 Jahre oder älter ist, denkt man an den Ruhestand. Aber was passiert mit meinem Unternehmen? Auflösen ist keine Option: Es hängt nicht nur Herzblut am Betrieb, sondern auch langjährige Mitarbeitende, die nicht einfach in die Arbeitslosigkeit entlassen werden können. Auch befinden sich im Betrieb häufig erhebliche Werte, sei es Betriebsausstattung, laufende Verträge, Firmenfahrzeuge oder gar Grundstücke und Immobilien. Diese können bei einer Betriebsaufgabe zwar versilbert werden, dann aber häufig weit unter Wert. Und das eigene Lebenswerk wäre auch beendet. Aber findet man einen geeigneten Nachfolger? Und wie? Vorausschauende Planung gibt Sicherheit Nicht immer finden sich in den Reihen der Mitarbeitenden geeignete Nachfolger für den Betrieb. Viele sind zwar tolle Kollegen, aber eignen sie sich auch als Führungskraft? Denken sie vorausschauend und wirtschaftlich? Sind sie sowohl fachlich als auch kaufmännisch in der Lage, ein Unternehmen mit allen Chancen und Risiken erfolgreich weiterzuführen? Sind sie bereit und charakterlich in der Lage, von der Arbeitnehmer- auf die Arbeitgeberseite zu wechseln, und zwar so, dass es von den anderen Mitarbeitern akzeptiert wird? Und schlussendlich soll der Betrieb ja nicht verschenkt, sondern verkauft werden: Stehen dafür beim potenziellen Übernehmenden die finanziellen Mittel zur Verfügung? Finden sich aus den eigenen Reihen keine geeigneten Nachfolgekandidaten, können die Handwerkskammer, die Innung, die IHK oder auch private Vermittler als Ansprechpartner dienen. Diese geben häufig auch professionelle Hilfestellung bei den anstehenden Regelungen, ist erst einmal ein geeigneter Nachfolger gefunden. Frühe Weichenstellung ist entscheidend Hat man als Betriebsinhaber:in das Glück, Interessierte zu gefunden zu haben, ist selbst bei Nachfolgern aus der eigenen Familie eine lange Einarbeitungs- und Übergangszeit erforderlich – neben klaren und eindeutigen Vereinbarungen, wie der Generationenwechsel personell, zeitlich und finanziell geregelt werden soll. Der oder die Nachfolgerin muss genügend Zeit haben, sich mit den internen Betriebsabläufen vertraut zu machen, Lieferanten und Kunden kennen zu lernen und zu diesen eine ebenso vertrauensvolle Basis aufzubauen wie mit der alten Betriebsführung. Und von höchster Priorität ist das Loslassen der alten und das Vertrauen in die neue Führung. Nichts kann einen reibungslosen Betriebsübergang mehr gefährden und alle Beteiligten frustrieren, wenn „alt“ nicht loslässt und „neu“ nicht Rückendeckung bekommt. Hilfe von Profis annehmen Das Unternehmen zu leiten, ist seit Jahren hervorragend gelungen, fachliche und menschliche Kompetenz ist vorhanden, auf dem Fachgebiet kennt man sich aus. Nur mit einer Betriebsübergabe hat man sich noch nie beschäftigt. Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten, wie sichert man den alten und neuen Betriebsinhaber ab, wie sind die Vereinbarungen transparent und fair zu gestalten? Was ist gegenüber Lieferanten, Kunden und laufenden Geschäftsvorgängen zu beachten, insbesondere wenn es sich um Einzelunternehmen und nicht um eine GmbH handelt, bei der eigentlich nur Geschäftsführer und Gesellschafter auszuwechseln sind? Eine Unternehmensnachfolge kann nicht „von der Stange“ geregelt werden, denn obwohl es unzählige Ratgeber und Checklisten im Internet gibt, ist hier eine enge und individuelle Beratung und Begleitung erforderlich. Erster Anlaufstelle sollte hier neben dem Steuerberater die berufsständisch Vertretung sein, die hierfür meist kompetente Ansprechpartner vorhalten. www.anwalt-hannover.eu Foto: privat

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