BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 1_2023

32 Energiesparen Die Installation einer Wärmepumpe beimNeubau oder beim Umbau im Bestand ist derzeit in aller Munde. Für die einen steht die Energieeffizienz und die Reduzierung des eigenen CO2-Fußabdrucks im Vordergrund, die anderen erhoffen sich Kostenersparnisse bei der Wärmeerzeugung. Umweltfreundlicher als Gas- oder Ölheizungen sind Wärmepumpen in jedem Fall, denn sie greifen beim Betrieb nicht auf fossile Brennstoffe zurück. Etwa drei Viertel der erzeugten Heizenergie lassen sich aus natürlichen Wärmequellen wie Luft, Erde oder Grundwasser gewinnen. Lediglich der Betrieb der Anlage selbst erfordert Strom. Die Kosten für eine Errichtung der Wärmepumpe sind in den letzten Jahren aufgrund der hohen Nachfrage und der gestiegenen Herstellungskosten jedoch auf das Zwei- bis Dreifache imVergleich zu einemGaskessel gestiegen. Ob sich die Investition in eine Wärmepumpe wirtschaftlich lohnt, ist daher im Einzelfall zu betrachten. Der BWI -Rechtst ipp zum Thema Wärmepumpen Was rechtlich zu beachten ist Bin ich mit einer Wärmepumpe sorgenfrei? Die autarke und kostengünstige Versorgung mit Wärme unter Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten ist die erfreuliche Seite bei der Entscheidung für eine Wärmepumpe. Neben wirtschaftlichen Gründen, die bei der Anschaffung eine Rolle spielen, sind aber auch rechtliche Aspekte nicht außer Acht zu lassen: Luft-Wärmepumpen sind mit Kompressoren und großen Ventilatoren ausgestattet, bei deren Betrieb niederfrequente Geräusche entstehen, die nicht nur die Bewohner:innen des Hauses, sondern auch die Nachbar:innen stören können. Dabei können Geräusche von bis zu 50 Dezibel entstehen, die dem Geräuschpegel einer normalen Unterhaltung entsprechen. Gerade nachts ist das Geräuschempfinden jedoch erhöht, sodass der zulässige Geräuschpegel nicht mit einem zumutbaren Geräuschpegel gleichzusetzen ist. Es ist daher ratsam, einen Aufstellort an der lauten Seite des Gebäudes zu wählen, die Wärmepumpe nicht in der Nähe von Schlafräumen zu platzieren und einen Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze einzuhalten. Auch sind Aufstellorte in Hausecken zu vermeiden, da hier die Lautstärke vervielfältigt werden kann. Bei der Installation ist auch darauf zu achten, die meist kühlschrankgroßen Geräte schallentkoppelt von Wänden und Aufstellplatte aufzustellen. Am besten ist es auch hier, vorausschauend zu planen. Sind Wärmepumpen genehmigungspflichtig? Für eine Luft-Wärmepumpe ist keine Genehmigung erforderlich. Wer aber das Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzt und dafür Bohrungen vornehmenmuss, bedarf in der Regel einer Genehmigung. Vor allemTiefenbohrungen sind genehmigungspflichtig und nicht überall zulässig. Auch die Nutzung einer Wasser-Wärmepumpe ist genehmigungspflichtig und nicht überall erlaubt. Hierzu kann aber der örtliche Anlagenersteller Auskunft erteilen. Beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes ist der Betrieb einer Wärmepumpe anzumelden. Das ist auch Voraussetzung für die Nutzung eines Heizstrom-Tarifs. INFORMATIONEN Andreas Tietgen, Rechtsanwalt Lister Meile 26, 30161 Hannover, Tel. 0511 / 53 400 451 Mobil 0172 / 184 51 49, tietgen@anwalt-hannover.eu www.anwalt-hannover.eu G & M I m m o b i l i e n Ihr Ansprechpartner: Stefan Müller Immobilienmakler Dipl.-Ing. (Architektur) Sachverständiger für das Bauwesen Rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!  0 51 39 / 97 20 40 4 Info@gmi.de www.gmi.de  Vermarktung Ihrer Immobilie  Marktwertgutachten  Energieausweis  Aufmaß Ihrer Immobilie  Grundriss-Erstellung  Wohnflächenberechnung  Immobilienkaufberatung ...und vieles mehr... Anzeige Foto: privat

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