BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2022

August/September 2022 33 BWI -Experteninterview mi t Bi rger Küssner Grundsteuerreform im Blick BWI: Herr Küssner, was ist der Grund für die aktuelle Grundsteuerreform? Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der bisherige Einheitswert und die Berechnungsgrundlagen verfassungswidrig und veraltet sind. ImOsten stammen sie von 1935, im Westen von 1946. AbOktober 2025 wird die Grundsteuer nun bundeseinheitlich neu berechnet. Wen betrifft diese Änderung? Sie betrif f t alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, und die sich darauf befindenden Immobilien. Dazumuss jeder Eigentümer, in diesem Jahr, einmalig eine Steuererklärung abgeben. Wie läuft das ab? Der Stichtag der Feststellung war der 1. Januar 2022 – wer zu diesem Zeitpunkt Eigentümer:in eines Grundstückes oder einer Immobilie ist oder war, muss diese Erklärung abgeben, auch wenn das Objekt vielleicht schon im März 2022 verkauft wurde. Wann und wo ist diese Erklärung abzugeben? Der Zeitraum zur Erfassung der Daten läuft bereits – er ist am 1. Juli 2022 gestartet und endet am31. Oktober 2022. Die Eingabe erfolgt wie bei der Steuererklärung über das Elster-Portal. Zum 1. Januar 2025 treten mit dem „Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts“ neue Regeln zur Feststellung und Ermittlung der Grundsteuerwerte in Kraft. BWI sprach mit Immobilienmakler Birger Küssner über die neue Grundsteuerreform und was Eigentümer:innen dabei beachten müssen. Was gibt es zu beachten? Je nach Bundesland kann es Abweichungen zumBundesmodell geben. So hat sich das Land Niedersachsen beispielsweise für das sogenannte FlächeLage-Model l entschieden. Außerdem sollte man bei „MeinElster“ angemeldet sein. Unbedingt beachten: Die Anmeldung kann einige Tage beanspruchen! Welche Unterlagen benötigen die Betroffenen? Man braucht auf jeden Fall das sogenannte Einheitswert-Aktenzeichen aus dem Anschreiben vom Finanzamt, sowie die Steuernummer. Außerdem braucht man das Grundbuch, den Kaufvertrag, eine mögliche Teilungserklärung, Bauunterlagen sowie eine exakte und aktuelle Wohnflächenberechnung und den Auszug aus dem Grundsteuer-Viewer (Niedersachsen) Was passiert, wenn man keine Erklärung abgibt? Dann gibt es zunächst auf jeden Fall eine Erinnerung vomFinanzamt mit der Androhung eines Zwangsgelds, das bis zu 25.000 Euro betragen kann, wenn man der Pflicht dann immer noch nicht nachkommt. Kann eine Schätzung durch das Finanzamt vorgenommen werden, die garantiert nicht zuGunsten des/der Eigentümer:in ausfällt. Haben Sie noch einen Tipp für unsere Leser:innen auf Lager? Ja, prüfen Sie unbedingt Ihre Wohnflächenberechnung, eventuel l sogar durch einen Prof i. Denn es gibt hier einiges zu beachten, Dachschrägen, Balkone, Terrassen, Treppen mit mehr als drei Stufen sowie Garagen. Herr Küssner, wir danken Ihnen für das Gespräch! Webinar zur Grundsteuerreform für Immobilieneigentümer:innen Das Webinar richtet sich an privaten Immobilienbesitzer, die das Thema noch nicht „auf dem Schirm“ haben oder es bis jetzt vor sich hergeschoben haben sowie an alle, die noch unsicher mit der Thematik sind. Inhalte • Auszug aus dem Grundsteuer-Viewer erstellen • Simulation des Eingabeprozesses in MeinElster • Kontakte zum Experten-Netzwerk, zu weiterführenden Fragen an Bausachverständige und Steuerberater Die Teilnahme ist kostenfrei. Dafür freuen wir uns über eine zukünftige Empfehlung oder entsprechende Bewertung! Birger Küssner Foto: Ralf Orlowski

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