BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2023

August/September 2023 31 Die Gemeinde Wedemark hat jetzt eine neue Fördermaßnahme zur Unterstützung von umweltfreundlicher Solarenergie gestartet: Seit Juli wird der Erwerb und die Inbetriebnahme von steckerfertigen Solaranlagen durch einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro gefördert. Um von der Förderung profitieren zu können, müssen Bürger:innen der Gemeinde einige Voraussetzungen erfüllen: u Um von der Förderung profitieren zu können, müssen Bürger:innen der Gemeinde einige Voraussetzungen erfüllen: Der Fördermittelantrag muss immer vor Maßnahmenbeginn (Kauf der Anlage und Anmeldungen) gestellt werden. u Die Solaranlage muss beim Stromnetzbetreiber Avacon Netz GmbH angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. u Zudem muss die Anlage im Gemeindegebiet der Wedemark installiert und hier an das Stromnetz angeschlossen sein. Die geförderte Anlage sollte eine Leistung von 600 Watt bzw. rund 800 WP haben. u Um den Förderantrag zu stellen, ist es notwendig, dass die Antragstellendes bestätigen, alle genannten Fördervoraussetzungen sowie die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. u Zusätzlich müssen eine Kopie der Anmeldung beim Stromnetzbetreiber Avacon Netz AG sowie eine Rechnungskopie der Solaranlage nachgereicht werden. u Die Anlage darf erst gekauft werden, wenn eine Förderzusage vorliegt. Weitere Informationen und den Förderantrag gibt es seit dem 1. Juli 2023 hier: Sollten diese Fördermittel der Gemeinde aufgebraucht sein, sollen die Förderanträge für Stecker-Solaranlagen aus noch verfügbaren Geldern anderer Fördermaßnahmen bedient werden. Bürgermeister Helge Zychlinski betont die Bedeutung der Solarenergie und die Unterstützung umweltfreundlicher Maßnahmen: „Mit der Förderung von Stecker-Solaranlagen leisten wir als Gemeinde einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung. Durch die Nutzung der Sonnenenergie tragen unsere Bürger:innen aktiv zum Klimaschutz bei und senken gleichzeitig ihre Energiekosten.“ Die Gesetzeslage ist derzeit im Fluß. Ab Januar wird es hierzu neue Bestimmungen geben. www.gemeindewerke-wedemark.de Gemeindewerke Wedemark fördern Stecker-Solaranlagen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung ©Rainer Sturm_pixelio

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