BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 6_2021

Dezember 2021/Januar 2022 25 Wer eine Immobilie verkauft, hofft auf einen möglichst hohen Gewinn. Doch der Prozess des Verkaufes ist häufig langwierig und nicht immer einfach. Der Wert muss festgestellt und ein Exposé erstellt werden, auch Besichtigungstermine sind durchzuführen. Verkäufer:innen benötigen zudem Unterlagen wie den Energieausweis, GrundbucheintraWas beim Immobi l ienverkauf zu beachten i st Spekulationssteuer beim Hausverkauf umgehen gung, Teilungserklärung usw. Aber es gibt noch etwas anderes zu beachten: die sogenannte Spekulationssteuer. Steuern beim Immobilienverkauf Möchten Sie eine Immobilie verkaufen und bestimmte Voraussetzungen werden nicht erfüllt, ist der Gewinn immer einkommenssteuerpflichtig. Im Volksmund ist hier von der Spekulationssteuer die Rede. Warumdiese Bezeichnung? Wenn jemand eine Immobilie kauft und sie nach einer gewissen Zeit teurer wieder verkauft, nachdem sie im Wert gestiegen ist, handelt es sich um ein Spekulationsgeschäft. In der Regel wurde die Immobilie vom Verkäufer nicht bewohnt, sondern nur vermietet. Wann wird die Spekulationssteuer fällig? Grundsätzlich gibt es eine Haltefrist für Immobilien. Diese liegt bei zehn Jahren und gilt ab dem Tag des Kaufes. Verkaufen Sie Ihre Immobilie innerhalb dieser Zeit wieder, müssen Sie auf den Gewinn Spekulationssteuer zahlen. Das gilt sogar bei einer Zwangsversteigerung. Beachten Sie unbedingt auch Folgendes: Besitzen Sie privat mehrere Immobilien und verkaufen innerhalb von fünf Jahren drei davon, fällt auf jede der drei Immobilien Spekulationssteuer an. In diesem Fall werden Sie als gewerbliche:r Verkäufer:in eingestuft und müssten sich entsprechend anmelden. Wie vermeidet man die Spekulationssteuer? Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre Immobilie auch steuerfrei verkaufen und den Gewinn vollständig behalten. Wohnen Sie beispielsweise dauerhaft in Ihrem gekauften Haus oder Ihrer Wohnung, entfällt die Spekulationssteuer. Das gleiche gilt, wenn Ihre Immobilie zeitweise vermietet war, sie aber zumZeitpunkt des Verkaufs die letzten drei Jahre selbst darin gelebt haben. Wenn in diesem Fall die Haltefrist noch nicht vorüber ist, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Welche Ausnahmen gibt es bezüglich der Spekulationssteuer? Sind Sie Immobilienerbe oder bekommen eine Immobilie geschenkt, verhält sich die Angelegenheit mit der Haltefrist etwas anders. Sie könnten die Immobilie in diesem Fall ohne Spekulationssteuer sofort wieder verkaufen, wenn der ursprüngliche Kauf länger als zehn Jahre her ist. Ausnahme: Wo kein Gewinn, da keine Steuer. Dies gilt, wenn Sie die Immobilie vor Ablauf der Haltefrist verkaufen und keinen Gewinn zum zuvor gezahlten Kaufpreis erzielen können. Michael Feike www.trendyimmo.de Der Immobilienmakler Michael Feike weiß, worauf es beim Verkauf einer Immobilie ankommt. Mit seinen Kollegen von trendyimmo verkauft er Grundstücke, Häuser und Wohnungen in Berlin und Brandenburg. Er kennt sich mit allen rund um den Hausverkauf anfallenden Steuern aus und gibt sein Wissen in diesem Beitrag preis. Das Team von trendyimmo berät Immobilienkäufer:innen und -verkäufer:innen umfassend. Fotos: trendyimmo

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