BWI Ausgabe Nr. 6 | Dezember 2023 | Januar 2024

22 EINBRUCHSCHUTZ BWI IM GESPRÄCH Richtiges Verhalten beim Einbruch Beim Nachhausekommen öffnet man arglos die Haustür und steht mitten im Chaos – ein Einbruch. Durchwühlte Schubladen, aufgerissene Schranktüren, alle Habseligkeiten wild durcheinander auf dem Boden verstreut. Was dann zu tun ist, erklärt Carolin Hackemack, Geschäftsführerin des Netzwerks Zuhause Sicher e.V., im Gespräch mit BWI. Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich einen Einbrecher auf frischer Tat ertappe? Einbrecher wollen in der Regel unbemerkt bleiben. Wenn man sich lautstark bemerkbar macht, kann das die Täter in die Flucht treiben. Allerdings sollte man vermeiden, sich den Einbrechern in den Weg zu stellen. Das kann zu gefährlichen Kurzschlussreaktionen führen. Fühlen sie sich in die Enge getrieben, könnten sie ihr Einbruchwerkzeug, meist einen Schraubendreher, als Waffe einsetzen. Besser also kein Risiko eingehen. Sicherer ist es, die Einbrecher entkommen zu lassen und sich dafür Dinge einzuprägen, die der Polizei Ermittlungsansätze bieten. Welche Informationen sind für die Polizei besonders hilfreich? Hinweise zu Aussehen und Größe der Täter, zur Fluchtrichtung und, wenn ein Auto benutzt wurde, Angaben zum Fluchtfahrzeug: Farbe, Marke und Kennzeichen helfen der Polizei bei der Ermittlungsarbeit. Die Wohnung ein unbeschreibliches Durcheinander – was ist zu tun? Kommt man heim und bemerkt einen Einbruch, heißt es als erstes: Ruhe bewahren. Dann ist es ratsam, Haus oder Wohnung gleich wieder zu verlassen, um keine Spuren zu zerstören. Im nächsten Schritt sollte man die Notrufnummer 110 wählen und die Polizei verständigen. Außerdem kann man mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen, um den Einbruch zu melden. Erst wenn die Polizei ihre Arbeit aufgenommen und die Wohnung wieder freigegeben hat, darf aufgeräumt werden. Dabei kann es sinnvoll sein, selbst Fotos zu machen, die der Versicherung helfen, den Schaden einzuschätzen. Kann ich etwas tun, um die Schadensabwicklung zu vereinfachen? Versicherung und Polizei werden meist eine Stehlgutliste benötigen, in der alles aufgelistet wird, was gestohlen oder beschädigt wurde. Wenn möglich, sollte auch der Wiederbeschaffungswert eines jeden gestohlenen Gegenstands angegeben werden. Gegenüber der Versicherung helfen Kaufbelege und eine Wertgegenstandsliste bei der Schadenabrechnung. Mit der Wertgegenstandliste kann man sich im Vorfeld für den Fall der Fälle rüsten. Darin können alle Wertgegenstände eingetragen, Individualnummern angegeben, Kaufbelege angehangen und auf Fotos verwiesen werden. Eine Vorlage für eine Wertgegenstandsliste stellt z. B. das Netzwerk „Zuhause sicher“ auf seiner Homepage zur Verfügung. Was macht ein Einbruch mit den Betroffenen? Für viele Betroffene ist ein Einbruch ein Schock. Die Verletzung der Privatsphäre geht tief – Angst in den eigenen vier Wänden, Schlafstörungen und Unsicherheit können Einbruchopfer dauerhaft begleiten. Hier kann der Opferschutz der Polizei weiterhelfen. Über manche Hausratversicherungen lassen sich psychologische Beratungen in Anspruch nehmen. WERTSACHEN EFFEKTIV SCHÜTZEN  Nicht nur Schmuck, Edelsteine oder Gold gelten als Wertsachen – auch die persönlichen Dokumente zählen  Mechanische Sicherheitstechnik schützt  Ein Tresor bietet im Haus zusätzliche Sicherheit  Bei der Anschaffung auf Widerstandsgrad achten  Grundsätzlich empfehlenswert sind Produkte, die nach EN 1143-1 geprüft oder zertifiziert sind  Abstimmung mit dem Versicherer empfehlenswert  Facherrichter helfen bei Auswahl und Montage Fotos: Netzwerk Zuhause Sicher

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