ZeltNews 02 - 2022

12 Das Bundesarbeitsgericht hat im September entschieden: Die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer müssen elektronisch erfasst werden. Was bedeutet dies für die besonderen Anforderungen der Zelt-Branche? Das musste ja so kommen: Die Zeiterfassung ist für deutsche Unternehmen Pflicht. Bereits jetzt gelten in der Zelt-Branche Nachweispflichten, zum Beispiel für Messebau und Logistik. Bislang reicht ein Papierbogen mit Start-, Endzeit und Arbeitsdauer (abzüglich Pausen). Für die Erfassung der Arbeitszeit gilt: Sie muss »objektiv, verlässlich und zugänglich« sein. Der Arbeitgeber kann anhand der gespeicherten Daten die Einhaltung der Arbeitsgesetze prüfen, der Arbeitnehmer erfasst seine Zeiten und kann seinerseits die Auswertungen einsehen. Arbeitgeber in der Verantwortung Bei der Erfassung per Hand notieren die Beschäftigten Arbeitsbeginn und -ende auf einem Stundenzettel. Die Erfassung muss spätestens sieben Tage nach erbrachter Arbeitsleistung erfolgt sein. Hier ist der Arbeitgeber verantwortlich, diese Daten zu speichern und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu prüfen. Die weitergehende Lösung ist eine Excel-Tabelle – das digitale Pendant zum Stundenzettel. Diese Lösung ist anfällig für Fehler bei der Dateneingabe, einfache Mani- pulierbarkeit und mangelnde Kontrollmöglichkeiten. Die Stempeluhr hat ausgedient Mit zunehmender Mitarbeiterzahl werden elektronische Lösungen sinnvoll. Im Büro ist es ziemlich einfach: dort kann ein Zeiterfassungssystem am Eingang durch manuelle Eingaben, Vorhalten der Smartphones oder durch Chipschlüssel das Ein- und Ausstempeln übernehmen. Die Daten werden automatisch erfasst, ausgewertet und übersichtlich dargestellt – die analoge Stempeluhr hat ausgedient. Bei Montagearbeiten oder im Homeoffice müssen die Daten erfasst werden, ohne dass ein Chip vorgehalten wird. Der Beginn der Arbeitszeit wird per Mausklick am Computer oder auf dem Smartphone aufgezeichnet. Nach Arbeitsende und für die Pausen melden sich die Nutzer:innen wieder ab. Solche Lösungen sind als Einzelanwendungen – der einzelne Mitarbeiter erfasst seine Daten – oder als Gruppenlösungen für die gesamte Belegschaft verfügbar. (MB) Illustration: AdobeStock »Stechuhr-Urteil« des Bundesarbeitsgerichts Digitale Helfer bei der Zeiterfassung

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