BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 1_2023

26 Immobilien & Förderung Sanierungsförderung des Bundes: Diese Änderungen sind 2023 in Kraft getreten Zuschüsse für das Sanieren in Eigenleistung & Co. Wer in Eigenregie energetisch saniert, kann ab sofort Zuschüsse beantragen. „Als Beispiel für eine gut durchführbare Eigenleistung gilt die Dämmung der Kellerdecke“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke ist oft selbst durchführbar.“ Der Staat übernimmt bei einer Eigenleistung an der Gebäudehülle seit Anfang des Jahres bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanziell gefördert werden nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb müssen die fachgerechte Durchführung sowie die korrekte Auflistung der Materialkosten bestätigen. Wichtig ist auch: Auf den Rechnungen muss der Name des Antragstellers stehen, sie dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten, eine Barzahlung der Rechnungen ist nicht zulässig. Förderung von Einzel- und Komplettsanierungen Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, also auch für den hoch geförderten Heizungstausch. Hier gibt es bis zu 40 Prozent Förderung. „Ohne entsprechende Fachkenntnisse ist der Heizungstausch in Eigenregie jedoch nicht empfehlenswert“, sagt Hettler. „Dies sollten nur Hauseigentümer:innen machen, die eine entsprechende Ausbildung haben und etwa in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.“ Bei Einzelmaßnahmen liegt der Förderbetrag weiterhin in der Regel bei 15 bis 20 Prozent. Diese Sätze gelten für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke sowie für neue Fenster und Lüftungsanlagen. Beim Heizungstausch gibt es zwischen zehn und 40 Prozent Förderung – der Fördersatz ist abhängig von der Art des alten Heizkessels und der neuen Heizungstechnik. Bei der Förderung von neuen Heizungen sind die technischen Anforderungen zum Jahreswechsel gestiegen: In geförderten Effizienzhäusern dürfen neu installierte Biomasseanlagen nur dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dies entspricht demAnforderungswert für den bisherigen Innovationsbonus bei der Förderung von Einzelmaßnahmen. Die imRegelfall mit 20 Prozent geförderten Biomasseheizungen können nur noch gefördert werden, wenn sie etwamit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert werden. Gelder für Komplettsanierungen Bei Gesamtsanierungen bietet der Bund seit Anfang des Jahres eine Förderung in Höhe von 5 bis 45 Prozent – zusätzlich gibt es eine Zinsvergünstigung in einer Größenordnung von 15 Prozent. Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die seriell saniert werden. Der Bonus „Serielle Sanierung“ in Höhe von 15 Prozentpunkten kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten spezielle Bedingungen, etwa die Nutzung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Zu beachten gilt: Eine Ef f izienzhaus-Förderung mit der Einzelmaßnahmenförderung Heizungstausch zu kombinieren, ist nur noch bei einer eindeutigen zeitlichen Trennung der Maßnahmen möglich. Wer ab sofort mit Einzelmaßnahmen startet und dafür Fördergelder bezieht, muss diese nun zuerst abschließen und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Effizienzhaus-Förderung beantragen. Anträge für die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen müssen Hauseigentümer:innen beim Bundesamt BAFA einreichen. Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss bei umfassenden Sanierungen zum Ef f izienzhaus wickelt die Förderbank KfW ab. Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, ansonsten gibt es keine Förderung. INFORMATIONEN www.zukunftaltbau.de Im Jahr 2023 sind zahlreiche Änderungen bei der Sanierungsförderung in Kraft getreten. Foto: Zukunft Altbau

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