BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2023

26 Energiesparen Nach den Kontroversen um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nun die kommunale Wärmeplanung in aller Munde. Während das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren befindet, ist man in Niedersachsen schon deutlich weiter: Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz müssen Kommunen bis Ende 2026 einen Wärmeplan erstellen. Kommunale Wärmeplanung, wie auch der darauf aufbauende Ausbau einer weitgehend klimaneutralen Fern- und Nahwärmeversorgung, sind zentrale Bausteine der Energiewende, heißt es unisono in Land und Bund. Fernwärme hat Klimaschutz potenzial Fernwärme wird über mehrere Kilometer, meist stadtteilübergreifend geliefert. Nahwärme wird lokal für Reviere und einzelne Mehrfamilienhäuser erzeugt. Die Wärme entsteht meist aus der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung – der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung. Das ist sehr effizient, da die Wärme hier als Abfallprodukt der Stromerzeugung genutzt wird, und so geringe Energieverluste entstehen. Effizient ist auch die Nutzung von Abwärme aus industriellen bzw. gewerblichen Prozessen wie zum Beispiel der Stahlerzeugung, Großbäckereien etc. Der klimaschutztechnische Vorteil liegt zudem darin, dass auch erneuerbare Energie zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraftwerken genutzt werden kann. Oder auch Geothermie. Dementsprechend soll die Dekarbonisierung Energieexperte Florian Lörincz über die kommunale Wärmeplanung Verbraucherschutz im Fernwärmemarkt? im Fernwärmesektor entsprechend des Entwurfs zum Wärmeplanungsgesetz grundsätzlich bis 2045 umgesetzt werden. Bis dahin ist allerdings zu befürchten, dass in Kraftwerken großenteils weiterhin fossile Brennstoffe genutzt werden. Miethaushalte an der Energie- wende beteiligen Rund 58 Prozent der 41 Millionen Haushalte in Deutschland basieren auf Mietverträgen. In Ballungsräumen sind das meist Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern wurde dieser Bereich bisher kaum mit Themen wie Wärmewende und Heizen mit Erneuerbaren Energie konfrontiert. Für Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern, insbesondere denen mit Gebäudezentralheizung, wäre Fernwärme eine Möglichkeit, zukünftig klimafreundlicher zu heizen, wenn sie mit erneuerbarer Energie erzeugt würde. Wo liegen denn bei der Fernwärme die Probleme? Die gesetzliche Grundlage der „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) wurde seit den 80er-Jahren nur wenig novelliert und bietet Fernwärmenutzern im Vergleich zur Gesetzeslage im Strom- und Gasmarkt nur einen sehr geringen Verbraucherschutz. Ein Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung oder Anbieterwechsel gibt’s hier nicht. Monopolzwang noch zeitgemäß? Anbieterwechsel funktioniert bei Fernwärme schon aus technischen Gründen nicht. Langjährige Vertragsbindungen von oft bis zu zehn Jahren und zusätzliche Anschlusszwänge durch kommunale Festlegung manifestieren die wettbewerbsfreien Monopole für die Versorgungsunternehmen noch. Der Monopolzwang wiederspricht auch der wünschenswerten, wettbewerbsorientierten Diversifizierung auf dem Heizmarkt. Hierzu gehört auch, dass zwischen Versorgern und Abnehmer:innen so genannte Preisänderungsklauseln vereinbart werden, mit deren Hilfe Fernwärmekosten an steigende Energiepreise angepasst werden. Deren Erläuterungen füllen bei einigen Anbietern auch kleingedruckt nahezu eine DINA4-Seite und sind für fachliche Laien kaum nachvollziehbar. Gegenwehr gegen Preisanhebungen ist so kaum möglich. Macrovector / Freepik.com

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